Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich ein haufen Fragen... vielleicht kann mir ja jemand helfen.
bevor ich zu meinen Fragen komme, möchte ich kurz die Situation erklären:
Mein Mann hat aus einer früheren Partnerschaft (nicht verheiratet) einen heute 12jährigen Sohn. Er wurde also vor 1998 geboren und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Mein Mann zahlt seit der Geburt regelmäßig den vom Amt festgesetzen Unterhalt für sein Sohn.
Mein Mann sein Sohn durfte uns in unregelmäßigen Abständen, je nach "Laune" der Mutter besuchen. Wir hatten immer viel Spaß zusammen und Sebastian kommt auch sehr gut mit unserer Tochter, seiner Halbschwester zurecht.
Nun kam Sebastians Mutter vor ca einem Jahr auf uns zu und äußerte den Wunsch, Sebastian an uns "abzugeben", da aus Ihrer Sicht es Sebastian bei seinem leiblichen Vater besser hätte, sein soziales Umfeld dadurch positiv beeinflusst werden könnte und auch seine schulischen Leistungen durch den Umzug aus ihrer Sicht sich verbessern könnten. Ebenso erwähnt sie oft, das ihr Ehemann (seit ca 10 jahren an Sebastians Erziehung beteiligt) große Probleme mit Sebastian hat und es oft zu ungerechten Verhalten Sebastian gegenüber kommt (wie z.b. Benachteiligungen seiner Halbgeschwister gegenüber) und dies auch ein Grund dafür ist, Sebastian zu uns zu geben. Hinzu kommt, das die Kindesmutter seit geraumer Zeit ein bei sich angemeldetes Pflegekind hat, welches das Zimmer von Sebastian benötigt.
Wir besprachen es im gemeinschaftlichen Kreis und sind zu dem festen Entschluss geglangt, Sebastian zu uns zu holen, wichtig war uns natürlich der Wille der Kinder - dieser war/ ist eindeutig, Sebastian will UNBEDINGT zu uns ziehen und unsere Tochter freut sich auch schon auf ihren großen Bruder.
Ein Jahr ist vergangen und wir haben uns nun in allen Bereichen auf den Zuzug von Sebastian eingerichtet -
Nun wohnen wir in einer 5 Zimmerwohnung, wo Sebastians Zimmer schon komplett eingerichtet ist und nur noch auf ihn wartet. Er soll zu den Februarferien 2007, wenn das 1. Schulhalbjahr vorrüber ist, zu uns ziehen.
Wir hatten im Vorfeld, bevor wir also umzogen, mündlich und dies ohne größere Diskusionen ein gemeinschaftliches Sorgerecht vereinbart und auch in allen anderen Bereichen schien es keine Konflikte zu geben, auch war die Kindesmutter absolut damit einverstanden das wir von Berlin nach Bayern ziehen und Sie ihren Sohn nur noch in den Ferien zu sich nehmen kann.
Nun, genauer gesagt gestern am 07.12.2006 rief uns die Kindesmutter an und erzählte uns, sie sei beim Jugendamt gewesen und die Beraterin hätte ihr gesagt, dass das Sorgerecht grundsätzlich immer bei der Mutter liege. Ebenso beriet man sie angeblich, sie solle das Sorgerecht nicht mit dem Kindesvater von Sebastian teilen und anstatt dessen eine GENERALVOLLMACHT für meinen Mann schreiben, dies könne sie handschriftlich ohne zusammenarbeit mit dem Amt tun. Sie erwähnte, dass in der Generalvollmacht unteranderem drin stehen wird, dass Sebastian erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden darf, wo er leben möchte.
Auch erwähnte sie, das sie uns das Kindergeld von Sebastian monatlich (privat) überweisen will, so das wir Sebastian bei der Kindergeldstelle nicht ummelden müssen.....
NUN MEINE FRAGEN:
1. Was für ein Unterschied liegt zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und einer Generalvollmacht (was ist eine Generalvollmacht, gibt es diese überhaupt vom Jugendamt aus)?
2. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Kindesmutter und dem Kindesvater bei einem gemeinsamen Sorgerecht?
3. Kann der Kindesvater Unterhalt beantragen, wenn er kein Sorgerecht hat?
4. Wie wird Sebastian bei Ämtern, wie z.B. Sozialamt - bei der Beantragung von Grundsicherung und der Kindergeldstelle usw behandelt, wenn er bei uns lebt, aber das alleinige Sorgerecht bei seiner Mutter liegt, wird er voll in unserem Haushalt mitgerechnet und anerkannt?
5. Kann Sebastian mit seinen 12 Jahren nun schon allein entscheiden, wo er leben will, auch wenn die Mutter auf den Rückzug drängt?
6. Was für Vorteile hat die Mutter, wenn sie weiterhin das Kindergeld von Sebastian bezieht, ist dies überhaupt zulässig?
Viele Fragen, ich weiß... auch wenn ihr nicht alle Fragen beantworten könnt... jede beantwortete Frage entwirrt unsere Fragezeichen im Kopf.
Vielen Dank im Voraus