...
Innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Umzug musst du dich beim Einwohneramt deines neuen Wohnortes angemeldet haben.
Nach Auszug aus dem Elternhaus erhöht sich der Bafögsatz, das Einkommen deiner Eltern wird aber weiterhin berücksichtigt, sodass du nix bekommt wenn sie über genug Einkommen verfügen um deinen Unterhalt zu gewährleisten.
Das Kindergeld kannst du an dich weiterleiten lassen, aber sofern deine Eltern Unterhalt zahlen, wird das ja damit verrechnet.
Gefällt mir
Hiflreiche Antwort !
...
"Das elternunabhängige Schüler BAföG stellt also, wie auch beim Studierenden BAföG, eine Ausnahme dar."
Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
Gefällt mir
Hiflreiche Antwort !
...
Ja, die BOS ist eine der wenigen Ausnahmen.
Da sie was von schulischer Ausbildung schreibt, bin ich von einer Berufsfachschule ausgegangen.
Gefällt mir
Hiflreiche Antwort !