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Wenn eure Eltern nix dagegen haben, wissen sie ja sicherlich, dass sie unterhaltspflichtig bis zum Ende eurer jeweiligen Erstausbildung sind. Also sind für die Finanzierung eurer Wohnung in erster Linie eure Eltern verantwortlich, sofern ihr das nicht alleine schafft.
Allerdings kannst du mit Beginn deiner Ausbildung und erfolgtem Auszug aus deinem Elternhaus, BAB beantragen, sofern es eine duale Ausbildung ist. Dein Einkommen wird vollständig vom Bedarfssatz (559 + Fahrtkosten) abgezogen, dass deiner Eltern berücksichtigt.
Bei schulischen Ausbildungen/Studium ist Bafög möglich, abhängig vom Einkommen der Eltern.
Das Kindergeld (ab Januar 184 ) könnt ihr an euch weiterleiten lassen.
Ihr solltet darauf achten, erstmal eine günstige Wohnung zu suchen und vor allem nicht den Fehler machen und glauben, dass eine Wohung mit der Miete allein bezahlt ist. Da kommt noch einiges an monatlichen Kosten dazu.