Lt. Aussage Sozialamt NRW
Steht einem grundsätzlich eine ganz normal große 2 Zimmer Wohnung zu. Aussage: ein Erwachsener kann Wohn- und Schlafzimmer in einem haben.
Die Kinder müssen sich ein Zimmer teilen.
Wenn sie ganz gut drauf sind, bezahlen sie auch eine 3 Zimmer Wohnung, die jedoch nicht größer als 70qm sein darf und eine Grundmiete von 400 Euro nicht übersteigt.
Ich weiß zwar nicht, wer sich eine solche Regelung hat einfallen lassen, aber was soll man machen. Erkundige dich mit einem Anruf bei deinem Sozialamt vor Ort, dann hast du eine 90% richtige Aussage.
Jen