eppie_18678516du sagst doch selbst, dass du seit 2018 geschieden bist. In Deutschland, also nehme ich an vor einem deutschen Gericht und mit einem entsprechenden Urteil. Dieses wird beglaubigt übersetzt und in Tunesien oder wo auch immer vorgelegt und gut iss. Glaubst du im Ernst, du müsstest das Scheidungsurteil eines Gerichts noch unterschreiben, damit es gültig ist?
Wärest du irgendwo auf der Welt noch verheiratet, dürftest du nach deutschem Recht nicht geschieden sein. Das ist doch relativ einfach zu verstehen...
Wenn er bisher KEINE deutsche Staatsbürgerschaft hat, verstehe ich nicht, welche Konsequenzen das für seine tunesische? Staatsbürgerschaft haben soll. Und auf eine Staatsbürgerschaft, die bisher noch nicht gegeben wurde, wie du dich ausdrückst, kann nichts einen Einfluss haben, weil es die Staatsbürgerschaft nicht gibt.
Zusammenfassend kann ich dir mitteilen, dass du in Tunesien nicht verheiratet bist. Und in Saudi Arabien auch nicht. Und in Marokko auch nicht. Und nicht zu vergessen, auch nicht in Afghanistan. Und auch nicht in Nord-Korea. Du bist nämlich geschieden, das solltest du seit 2018 mit einem gültigen Scheidungsurteil bestätigt haben.