Hi!
also soweit ich weiss, macht das dem trennungsjahr nichts aus, wenn er im Haus lebt. du darfst nur nicht mit ihm in einem Bett liegen und auch keinerlei sexuellen kontakt zu ihm pflegen. ausserdem hast du doch sicher freunde, familie ,usw. die wissen, dass du dich getrennt hast. das heisst, wenn du in 1nem jahr zu einem anwalt gehst, wird es ja sicher eine anhörung geben. da könnten deine angehörigen bestätigen, damit du mit ihm kein eheleben mehr geführt hast. allerdings musst du bedenken (wenn der so besessen ist von dir wie du sagst), dass er wohlmöglich sich auch ein paar "zeugen" beschaffen wird.
dann noch was: ausziehen kannst du wann immer du willst. oder du versuchst ihm, mit freundlichen argumenten zu kommen, dass das besser für euch beide wäre einen abstand zu bekommen. vielleicht sieht er das ja dann ein.
allerdings ist das alles ein sehr mühevoller weg, der auch ganz schön auf die nerven schlagen kann. daher solltest du dir alles genau überlegen! hol dir von jemandem hilfe, der dich unterstützt.
an deiner stelle würde ich erst einmal ein beratungsgespräch mit einem anwalt ausmachen. das ist nicht so teuer. (liegt glaube ich unter 100eur).der erklärt dir dann genau deine möglichkeiten.
vielleicht bringt dir das ja was.
lg ninchen!