HAllo kleineente!
Larsen hat vollkommen recht!
Du kannst vertraglich ausmachen, was Du willst - wenn Dein Partner oder Ex-Partner auf Hilfe angewiesen ist, wird auf Dich zurückgegriffen.
Der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, wenn es jemanden gibt, der finanziell in der Lage ist, für diese Person aufzukommen, gibts nicht.
Übrigens geht auch "Job hinschmeißen, damit man nicht zahlen muß" nicht!
Den Trick haben zu viele versucht, so daß man dazu übergegangen ist, den Unterhaltsverpflichtenden dann dennoch zur Zahlung zu verpflichten, wenn er offensichtlich seinen Job hingeschmissen hat, um diesen Zahlungen zu entgehen.
Da werden die Beträge dann schön aufsummiert und sobald Du wieder einen Job hast, zahlst Du den laufenden Unterhalt - und den vorausgegangenen in Raten!
Dagegen gibts keine juristischen Mittel.
Jetzt mal angenommen, Dein Mann würde, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr arbeiten, Ihr würdet Euch scheiden lassen und Dein Mann würde erneut heiraten, wärst Du aus der Zahlungsverpflichtung, sofern seine "neue" ein ausreichendes Einkommen besitzt.
Sollte er sich von dieser Dame aber auch wieder trennen, somit wieder in eine finanzielle Notlage kommen und die "neue" könnte das finanziell auch nicht mehr tragen, würde man sogar auf Dich zurückkommen, obwohl Du dann die Ex-Ex wärst!
Im speziellen Fall der Posterin besteht sogar fast keinerlei Möglichkeit, die betreffende Dame zur Arbeit zu zwingen, da es einen Anspruch auf Aufrechterhaltung des ehelichen Status gibt.
Sprich: Wenn er 10 Jahre akzeptiert und vielleicht sogar gewollt hat, daß sie daheim bleibt und ihn umsorgt, steht ihr dieses weiterhin zu.
Schade eigentlich, daß die meisten Leute von diesen Dingen erst erfahren, wenn die Scheidung droht.
Theoretisch sollte schon vor Eheschließung grundsätzlich eine Aufklärung über die Rechtsfolgen stattfinden.
Gruß, harter Kern