Also,
wenn er die Scheidung eingereicht, kommt es darauf an, ob er selber bezahlt oder Prozeßkostenhilfe beantragt hat.
Zahlt er selber den Gerichtskostenvorschuß ein, wird deinem anwalt der scheidungsantrag zugestellt, sobald dein mann die gerichtskosten bezahlt hat.
hat er prozeßkostenhilfe beantragt, bekommt dein anwalt den scheidungsantrag zugeschickt mit der bitte um stellungnahme zum prozeßkostenhilfeantrag. Aber das müßte dir dein anwalt eigentlich zuschicken. Wenn dein anwalt nicht im scheidungsantrag benannt wurde als dein prozeßbevollmächtigter, bekommst du die post nach hause.
Eigentlich dauert das nicht so lange, selbst wenn er pkh beantragt hat. Hat er wirklich die scheidung eingereicht?
Ruf deinen anwalt an und mach einen termin mit ihm, um die sache zu besprechen.
ich hoffe, dir geholfen zu haben.