Ganz so einfach geht das nicht...
... und man sollte es sich auch gut überlegen, da man den Umfang und die späteren Situationen nicht abschätzen kann.
Prinzipiell kann man einen notariellen Vertrag schließen und den Versorgungsausgleich ausschließen. Dann darf der Scheidungsantrag aber erst 1 Jahr nach dem Vertragsabschluss (!!) gestellt werden (wie beim Ehevertrag), sonst ist es unwirksam.
Es liegt im Ermessen des Familienrichters, es auch vorher zu tun, aber es ist dann seine freie Entscheidung. Normalfall ist nach Gesetz eine Gerichtsentscheidung über den Versorgungsausgleich (läuft ganz automatisch). Er wird es nur tun, wenn entweder kaum was auszugleichen ist oder die Abfindung adäquat ist. Verlassen kann man sich nicht darauf (vorher mit ihm bereden). Und beide müssen sich natürlich einig sein. Ein Notarvertrag, der möglichst alles regelt und dann eine einvernehmliche Scheidung verbrennt natürlich das wenigste Geld, sowohl beim Anwalt (man braucht dann nur einen zum Einreichen des Scheidungsantrags) als auch bei Gericht (Streitwert ist dann ganz gering).
Bei mir hat es geklappt, den Versorgungsausgleich auszuschließen, weil den Richter die realen sachlichen Gründe überzeugt haben. Wenn du Detailfragen hast kannst du mir gern eine PN schicken.
Viel Erfolg,
übrigens: Vertrag kommt von vertragen...
bing27