user5377Dein Privatleben geht deine Vermieterin gar nichts an.
Bis maximal 8 Wochen gilt dein Freund als Gast, danach muss sie zustimmen, wenn er bei dir einzieht. Du musst sie lediglich davon in Kenntnis setzen.
Da scheinen aber private Hintergründe zu sein, wie du zu der Wohnung gekommen bist, wie du weiter unten schilderst.
Allerdings hat das mit den vertraglichen Regeln nichts zu tun.
Thema Überbelegung fällt wohl auch flach. 28 m2 sind zwar sehr wenig für 2 Personen, aber die Rechtssprechung sagt: ca. 8 bis 10 m2 p. P. liegen im grünen Bereich.
Hierzu mal das:
**Achtung! Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen ">Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Lebensgefährten (Freund oder Freundin). Bei der Aufnahme eines Lebensgefährten benötigt der Mieter auch die Zustimmung des Vermieters, die der Vermieter nur in seltenen Fällen verweigern kann. Die Verweigerung der Zustimmung wäre jedoch zum Beispiel möglich, wenn durch die Aufnahme des Lebensgefährten und der dazugehörigen Kinder eine Überbelegung gegeben wäre.***
Sollte sich daraus ein Krieg entwickeln, weil sie meint, sie will ihn da nicht er passt nicht zu dir oder was weiss ich, einfach sich " normal" benehmen, keinen Anlass geben für irgendwelche Kündigungsgründe.