Mein guter Rat
@rosablume93, ich sitze gerade im Lehrerzimmer und entspanne mich mit Lesen im Forum.
Ich erkenne Euch zwischen den Zeilen so:
Ganz simpel ausgedrückt, Du fühlst Dich geschmeichelt und der Lehrer ist hin- und hergerissen. Gefühle schlagen Purzelbäume.
Ich bin wie oben angedeutet selbst Lehrerin und kann nur Folgendes dazu beitragen:
Auch sexuelle Beziehungen zu Schutzbefohlenen über 18 Jahren sind verboten. Das fällt unter dem Begriff der moralischen Tabuisierung (Juristendeutsch). Das Beamtenrecht reagiert darauf zuweilen äußerst drastisch mit Zurückstufung in der Besoldung, der Kürzung von Besoldungsbezügen bzw. gar mit dem Entfernen aus dem Lehramt.
Als Beamter schwört man nämlich vor dem Dienstantritt einen Amtseid. Daraus resultieren Rechte aber und Pflichten für den Beamten. In Deutschland hat jedes Bundesland neben dem Beamtenrecht auch eine Dienst- und eine Disziplinarordnung.
Aus Deinem Beitrag wird ersichtlich, dass Dein Lehrer neben den Rechten auch seine Pflichten gut kennt.
Mein guter Rat: Wenn Du ihn nicht in Schwierigkeiten bringen willst, ignoriere ihn und suche Dir einen netten Freund.