hollis_12048735Zwischen 14 und 16 herrscht eine Grauzone, würde ich sagen
zwar bist du mit 14 schon sexuell selbstbestimmend, gleichzeitig darf aber - soweit mir nun grob bekannt ist - niemand von über 16 Jahren mit dir Sex haben. Ab 16 darfst du dann - soweit mir bekannt - Sex haben, aber wenn der andere über 18 ist, wird es auch schon wieder riskant.
Soweit so gut, da ihr beide unter 16 Jahren seid, könntet ihr - theoretisch und meines Wissens nach - in beiderseitigen Einverständnis sexuelle Handlungen an/mit einander vornehmen. Trotzdem könnte es immer zu irgendeinem Ärger kommen, wenn einer der beiden Eltern (deine oder die deines Freundes) schwere Geschütze dagegen auffahren. ZB könnte das passieren, wenn seine Eltern nicht wissen, dass er bei dir übernachtet. Da müssen sich wirklich beide Seiten gut absprechen.
Insgesamt muss man also so sehen: wo kein Kläger, da kein Richter. Dieser Spurch ist deinem Vater sicherlich auch bekannt. Wenn eure beiden Eltern einverstanden damit sind, dass ihr unter einem Dach in einem Zimmer in einem Bett mit einander schlaft, dann kann da wohl niemandem etwas passieren - wer sollte auch schon klagen?
Deinen Eltern - oder zumindest deinem Vater - gefällt das aber anscheinend nicht. Warum, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, wie verantwortungsbewusst du und dein Freund seid, ob dein Vater deinen Freund mag, ob er es für richtig hält, dass ihr beide sexuellen Kontakt habt / haben könntet.
Defakto - von allem da oben mal abgesehen - haben deine Eltern das Hausrecht. Und wenn sie nicht wollen, dass jemand - egal wer - in ihrem Haus übernachtet, dann darf dieser jemand dort nicht übernachten. Das wäre dann Hausfriedensbruch. Der ist unter 16 wahrscheinlich noch nicht strafbar, trotzdem darf man aber auch unter 16jährige des Hauses verweisen. So einfach ist das.