finola_12240052 hallo @ all kann mir jemand sagen wie lange das in etwa dauert? hatte meine vorladung zur scheidung anfang märz...mein utreil kam anfang april...muss ja jetzt die 4 wochen frist abwarten...und dann kan ich mein urteil an das zurück schicken...mit der bitte um die bescheinigung (stempel) das es rechtskräftig ist... ich kümmere mich darum selber da er nur den anwalt hatte...es ging ja nur um die scheidung alles andere ist geregelt... meine frage bezieht sich darauf, ob es wieder einen ganzen monat dauert bis es rechtskräftig ist? wer hat ähnliche erfahrungen gemacht?
bindy_12629807 Rechtskraft Hallo, ab dem Tag der Zustellung (Datum auf der Zustellungsurkunde)gerechnet, tritt nach 1 Monat die Rechtskraft ein. Also z. B. 2.4. Urteil bekommen, würde die Rechtskraft am 03. 05. eintreten.
finola_12240052 bindy_12629807Hallo... danke erstmal für die antwort... aber soviel ich weiss muss es nochmal beglaubigt sein...soll heissen...es muss ein "stempel" auf das urteil...hoffe das es so ist und wenn ich es anfang mai hinschicke...so schnell wie möglich meine beglaubigte scheidung in der hand halten kann...
bindy_12629807 finola_12240052Rechtskraft Hallo, das Urteil musst du zum Amtsgericht schicken oder hingehen.. Soweit ich weiss, müsstest du eine "Ausfertigung" erhalten haben. Auf diese Ausfertigung kommt dann ein Rechtskraftstempel. Eine Ausfertigung hat übrigens den gleichen "Wert" wie eine beglaub. Abschrift. Aber warum rufst du nicht mal beim Amtsgericht in der Familienabteilung an und erkundigst dich. Du brauchst vielleicht für die eine oder andere Angelegenheit sowieso mal noch eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift mehr. Wichtig ist in jedem Falle die Rechtskraft des Urteils. Liebe Grüße
finola_12240052 bindy_12629807Hallo... ich habe auf dem amtsgericht schon angerufen gehabt... das es so ist wie es ist...war mir schon irgendwo klar... mich beschäftigt in erster linie wie lang es dauern könnte bis es rechtskräftig wird...auf schriftlichem wege...also ich es in den händen halten kann... da ich auch nicht mehr da wohne und nicht einfach mal hinfahren kann...da die entfernung einfach zu gross ist...zum amtsgericht/familiengericht....muss ich das schriftlich machen... da ich sonst mehr lauferei habe wenn es vor juni ist...ist aber ein anderes thema ;) liebe grüsse und danke für die antworten