Unterhalt
Hallo Uta,
Hier nur eine paar kurze Infos für dich.
Laut Düsseldorfer Tabelle liegt der Kindesunterhalt einer Volljährigen in Ausbildung zwischen 488.- und 781 .
Hängt vom Einkommen des Kindsvaters ab.
Den für dich geltenden Satz kannst du da rauslesen.
Einfach mit der Summe vergleichen die er vorher gezahlt hat.
Dann bist du in der richtigen Spalte.
Du kannst dir die aktuelle Düsseldorfer Tabelle im Internet suchen.
Von dieser Summe bitte noch das hälftige Kindergeld abziehen. Zudem wird das Einkommen der Tochter in Höhe von 408 noch um 90 bereinigt und der Rest wird ebenfalls vom Unterhalt abgezogen.
Also hier ein kurzes Beispiel:
488 - 92 halbes Kindergeld - 318 bereinigtes Einkommen =
78 Unterhalt
Das heißt je nach Höhe des Einkommens vom Kindsvaters sind zwischen 78 und 371 zu zahlen.
Hoffe du kannst in etwa die Berechnung nachvollziehen.
Und noch was.
Du kannst dir keinen kostenlosen Anwalt nehmen.
Tut mir leid.
Das muss deine Tochter machen, sie ist volljährig und muss dann notfalls selbst mit Hilfe eines Anwalts gegen den Vater gerichtlich vorgehen.
Also vielleicht stellst du ihm selber diese Rechnung auf und forderst Ihn auf die Zahlung in der vorgeschriebenen Höhe zu leisten. Kann vielleicht Zeit und Nerven sparen.
Vor allem wenn deine Tochter vielleicht auch keine Lust hat auf den Klageweg.
Nicht immer muss sofort ein Anwalt das Ganze in die Hände nehmen.
LG Konni