Frage zum Unterhalt des Kindes:
Die Ehefrau ist ausgezogen und hat einen"2.Wohnsitz", d.h. das Paar ist offiziell nicht getrennt, sondern führt aus finanziellen Gründen, das Eheleben nach außen hin, als doppelte Haushaltsführung weiter.
Inoffiziell sind sie aber getrennt.
Die Ehefrau verlangt Unterhalt für das Kind.
Wie sieht das gesetzlich aus, wenn die Ehe "ohne Trennung" weiter besteht.
Muss der Ehemann für das Kind bezahlen.
Liebe Grüße
G.