Der Selbstbehalt arbeitender (!) Eltern beträgt 1.080 EUR. Blieben also bei seinem Gehalt 20 EUR. Diese 20 EUR gehen zuerst ans Kind, weil Unterhalt für minderjährige Kinder vor anderen Unterhaltspflichten kommt. Sprich: Bei 1.100 EUR bekämst du gar nichts!
Allerdings sind hier diverse Faktoren zu berücksichtigen: Miete, neue eheähnliche Gemeinschaft, weitere Kinder, Abfindungen, Steuerrückerstattungen.
Sprich, wenn er mietfrei bei seinen Eltern unterkommt, dann schrumpft sein Selbstbehalt. Ebenso, wenn er eine neue eheähnliche Gemeinschaft eingeht. Auch bei Arbeitslosigkeit sinkt er. Der Unterhalt kann schrumpfen oder sich erhöhen, wenn weitere Kinder mit anderen Frauen ins Spiel kommen oder er eine große Abfindung oder jährlich viele Steuern erstattet bekommt.