Erstmal: ich habe dies Forum ganz neu entdeckt und finde es toll, wie Ihre alle gegenseitig helft !
Ich möchte auch helfen und brauche Info's !
Zur Vorgeschichte :
Ein Freund ist verheiratet, hat eine 10-jährige Tochter, seine Frau arbeitet nicht. Sie leben 400 km voneinander entfernt, da sie entgegen ihrer vorherigen Zusage nicht an den Arbeitsort mitkam. Sie wohnt lieber weiter in ihrem Elternhaus (mit Eltern). Er zahlt dort Miete für eine Extrwohnung, da Sie getrennt schlafen möchte. Dementsprechend ist die Beziehung, Null-Linie, er fährt nur 'nach hause' wegen seiner Tochter, die er sehr liebt und für die er immer da ist. Sonst hätte er die Beziehung längst beendet.
Er hat gut verdient im neuen Job, dies lief bis zu seiner Kündigung vor drei Jahren. Für Frau, Kind und Haushalt zahlte er damals 2.200 Euro monatlich. Dazu Auto, Versicherungen etc.
Nach dem Jobverlust hieß es sich zu berappeln und was Neues aufbauen. Und das in der heutigen Situation ! Die Einkünfte kommen bröckchenweise, der Unterhalt läuft weiter, ist lediglich um 100 Euro gekürzt, also immer noch stattliche 2.100 Euro.
Seine Angst durch Stories von diversen Freunden, dass er da bis zur totalen Pleite nicht mehr rauskommt. Er will auch eigentlich nichts reduzieren, schmilzt alle Gelder ab und hofft auf den beruflichen Aufschwung ....
Also meine Frage :
ist ein Mann verpflichtet, wie ich's immer höre, den Lebensstandard seiner Frau aufrecht zu erhalten bis er nichts mehr hat ? Dann folgt ja für beide der plötzliche Abstieg !
Leider ist seine Frau fest davon überzeugt, zum Familieneinkommen nichts beitragen zu können. "Sie kriegt ja nichts." Dementsprechend sind die Aktionen in der Richtung gleich null.
Auch die mit ihr inzwischen abgesprochene Gütertrennung (auch zu ihrem Schutz, wegen einer evtl. bevorstehenden Firmenpleite)und einem vorgelegten Anwaltsentwurf -alles redtlich- wurde nicht mal geprüft.
Leider hat er nicht das Rückrad etwas zu verändern. Die Angst, dass seine Tochter darunter zu leiden hat und der Deckmantel der heilen Familie aufbricht, läßt ihn erstarren.
Kann mir jemand sagen, wie sich ein Unterhalt in so einem Fall berechnet. Der Tochter-Unterhalt ist nicht betroffen und wird sicher weiterhin viel mehr als die D'dorfer Tabelle betragen, zum Wohle des Kindes.
Ich freue mich sehr über Antworten, sicher haben viele von euch -leider-, praktische Erfahrungen gemacht !
Vielen Dank vorab Baerlizz