Du kannst deine deutsch behalten und kannst bei Heirat automatisch die türkische dazu bekommen.
Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
I. ERWERB KRAFT GESETZES
1. Durch Abstammung
A) Durch die Geburt
Artikel 1
Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Türkei von einem türkischen Vater abstammen oder von einer türkischen Mutter geboren werden, besitzen von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit.
B) Änderung des Personenstands
Artikel 2
Ein unehelich geborenes Kind einer ausländischen Mutter erwirbt von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit, wenn es durch
a)Ehelichkeitserklärung
b)gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
c)Anerkennung der Vaterschaft in ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem türkischen Bürger tritt.
C) Annahme als Kind
Artikel 3
Annahme als Kind hat keine Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit des als Kind Angenommenen. Ist jedoch der minderjährige Adoptierte staatenlos oder wenn seine Eltern nicht ermittelt werden können bzw. ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, erwirbt er die türkische Staatsangehörigkeit mit der Annahme als Kind durch einen türkischen Staatsbürger.
2. Erwerb durch den Geburtsort
Artikel 4
Kinder, die in der Türkei geboren werden und die die Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erwerben können, sind von Geburt an türkische Staatsbürger.
Ein Kind, das in der Türkei aufgefunden wird, gilt bis zum Beweise des Gegenteils als in der Türkei geboren.
3. Erwerb durch Eheschließung
Artikel 5
Eine Ausländerin, die einen türkischen Staatsbürger heiratet, erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit von selbst, wenn sie ihren Wunsch nach dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gemäß Art. 42 erklärt, oder staatenlos ist oder wenn sie durch Eheschließung ihre bisherige Staatsangehörigkeit verliert.
Wird die Ehe für nichtig erklärt, behält die Frau, die bei der Eheschließung in Treu und Glauben gehandelt hat, die türkische Staatsangehörigkeit bei.
Kinder aus einer für nichtig erklärten Ehe behalten die türkische Staatsangehörigkeit bei, selbst wenn ihre Mutter oder ihr Vater nicht in Treu und Glauben gehandelt haben.
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Deine Kinder bekommen sowieso die Türkische....
Wieso auch nicht, es kann dir nichts passieren....
Wenn du hier in Deutschland lebst, gilt das deutsche Scheidungsgesetz.....
Ausserdem ist das türkisch nicht ganz so schlecht....
Verlange eine anständigen Ehevertrag vor der Ehe und eine Hohe Morgengabe....
lass dich nicht abspeisen...
so schlimm ist das gar nicht.... du bekommst die türkische automatisch...