AW
Dabei sei noch gesagt, ALG2 UND Wohngeld schießen einander aus. Sprich entweder oder.
Siehe: Wohngeldgesetz (WoGG) 7 Abs. 1 Nr. 1
Im Falle der Nichterwerbstätigkeit wirst du vom ALG2 wohl mehr haben als vom Wohngeld, solltest du wieder Arbeiten entfällt in der Regel der Anspruch auf ALG2, allerdings solltest du dann wieder Anspruch auf Wohngeld haben, vorausgesetzt du wohnst eigenständig (also nicht bei Eltern oder sonstigen "vermögenden" Leuten in Wohngemeinschaft).
Was dir konkret zusteht kannst du aber mit deinem Sachbearbeiter bei der Arge im Detail klären.
Ferner sollte dir dann auch noch Kindergeld zustehen (EStG 66 Abs. 1), was du bei deiner für dich zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen kannst.
Liebe Grüße
nexx