Halt!
Gehe zum Anwalt! es gibt sowieso erst das Trennungsjahr.
Einen gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag können nur beide Partner gemeinsam kündigen. Im besten Fall einigt man sich, wer die Wohnung behält, informiert den Vermieter und ändert den Vertrag entsprechend.
Wenn man aber ausziehen möchte und der Partner sich weigert, den Vertrag zu kündigen, bleibt man verpflichtet, Miete und Nebenkosten zu bezahlen – auch wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt. Kann der Partner seinen Anteil der Miete nicht zahlen, muss man diesen sogar mit übernehmen. Umgekehrt ist auch denkbar, dass beide Partner Anspruch auf die Wohnung erheben.
In solchen Fällen wird oft gerichtlich entschieden, wer nach der Trennung die gemeinsame Wohnung behält und wie dies vertraglich verankert wird.
Also Du wirst natürlich NICHT den Vertrag kündigen, denn Dein Mann bleibt verpflichtet. Du kannst auch zu einer Beratungsstelle gehen (Pro Familia) Und der Herr hat doch wohl nicht vor, Dich ohne Möbel .... ?! Schade, dass Du so eine - sorry - alberne Überschrift gewählt hast, sonst würden bestimmt noch andere User, die sich mit Scheidungen auskennen, hier aufschlagen. Ich weiß, es geht Dir jetzt erstmal um Deinen schlimmen Kummer... ich wollte Dir das nur schonmal sagen.