In Antwort auf pat_12653322
Hallo
ich hab mich auch gerade von meinen Mann getrennt. Daher weiss ich jetzt einigermaßen Bescheid. Wenn ihr euch nicht scheiden lassen wollt, könnt ihr das mit der Steuerkarte noch so lassen. Natürlich müsstet ihr dann in einer Wohnung gemeldet sein. Wenn ihr aber eine Scheidung wollt müsst ihr euch beim Einwohnermeldeamt als getrennt lebend melden. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für das Trennungsjahr. Am besten wäre es vielleicht, das ihr noch bis Januar offiziell zusammen wohnt. Dann kann Dein Mann noch für das ganze nächste Jahr die Steuerklasse 3 behalten.
LG
Kikira
Geht das?
Also als ich letztes Jahr Dezember ausgezogen bin, hat die Beamtin im Einwohnermeldeamt gleich meine Lohnsteuerkarte auf 1 umgeschrieben, weil wir ja "getrennt lebend" sind. Und wir wollten uns auch nicht gleich scheiden lassen! Also geht das wirklich, dass man die Lohnsteuerklasse behält oder wohnt ihr noch zusammen?
Denn selbst, wenn man bis Januar noch offiziell zusammen wohnt sieht doch die Beamtin auch gleich, dass man noch verheiratet ist, anhand des Formulars und merkt ja dann auch, dass der Ehemann nicht mit umzieht! Da wird sie doch auf die Abänderung der Lohnsteuer hinweisen?!
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