Vor Gericht
Ich habe es nochmal nachgeschlagen, wie es im Gesetzt steht.
177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
"*(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen (...)zu dulden oder (...) vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."
Von einer Vergewaltigung spricht man wenn die sexuelle Nötigung zu einem eindringen in den Körper geführt hat oder besonders erniedrigend war. Juristisch ist das eine Sonderform der sexuellen Nötigung. In dem Fall gilt eine Mindesstrafe von 2 Jahren.
Quelle: 177 StGB