Ich hab was gefunden unter ichbinarzt.de
auweia... ihr müsst das geheim halten... :bebe:
Zunächst muss Eines klar sein: Sex zwischen Arzt und Patient ist tabu. In den Berufsordnungen einiger Landesärztekammern steht ausdrücklich, dass ein Arzt im Umgang mit seinen Patienten keine „sexuellen Kontakte aufnehmen oder dulden darf.“ Dass es hier nicht um ein Kavaliersdelikt geht, macht außerdem ein Blick ins Strafgesetzbuch deutlich: Nach Paragraf 174c Absatz 1 kann sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Als Missbrauch gilt zum Beispiel, wenn Arzt oder Ärztin ihre Macht einsetzen, um Patienten sexuell gefügig zu machen.
Solche extremen, strafrechtlich relevanten Fälle kommen zwar eher selten vor. Doch was ist, wenn sich zwischen Arzt und Patient romantische Regungen einstellen? Die Gesetze legen keine konkreten Verhaltensregeln fest. Aus juristischer Sicht spricht nichts gegen private Treffen, sagt Katja Held, Fachanwältin für Medizinrecht in der Hamburger Kanzlei Vorberg&Partner. Einen Kaffee nach Praxisschluss oder ein Glas Wein am Abend, hält die Juristin für unbedenklich – solange es nicht zu sexuellen Kontakten kommt. „Sonst würde man die persönliche Entfaltungsfreiheit der Mediziner zu stark einschränken“, sagt sie. „Jeder Arzt darf ja zum Beispiel auch seinen Ehepartner behandeln.“
Allerdings müsse jeder Arzt für sich einschätzen, ob er in der Lage ist, das Patientenverhältnis auch weiterhin objektiv zu bewerten. „Ganz klar ist, dass der private Kontakt und die ärztliche Berufsausübung eindeutig voneinander getrennt sein müssen“, erklärt Katja Held. Das bedeutet: Laborwerte und Untersuchungsbefunde müssen in der Praxis besprochen werden – nicht über einer Flasche Valpolicella. Wenn der Arzt zweifelt, ob er das Berufliche und das Private tatsächlich so sauber auseinander halten kann, ist es besser, der Patient sucht sich einen anderen Mediziner.