Morgen
Wenn ich Dein Post richtig werstanden habe,dann Scheinehe ist das nicht.
Scheinehe were es wenn ihr habt nur Ehe bei Standesamt registriert,aber
nie habt Geschlechtsverkehr gehabt.Es ist genug nur einmal Geschlechtsverkehr
zu haben,nach dem ihr geheiratet haben,und die Ehe ist echt.
Die Küssen,schmussen,kuscheln( sexuelle Handlungen halt) zählt hier nicht.
Dass er bei Dir gewohnt hat zählt sich auch nicht.
Dann Du musstest Dich selber anzeigen auch.
Deinem Schreiben nach ihr habt lange Zeit zusammen gelebt,habt Tisch
und Beet geteilt und deswegen die Ehe ist echt.
Deswegen ich würde Dir raten,wie auch meine Vorrednerin mit Option 2.
Versuch es mit minimum Schaden aus der Situation rauszukomen.
Und wegen die Rechtswege Du muss beim Rechtsanwahlt (die specialisieren
isch in Ehe Angelegeheit) dich beraten lassen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
LG