Hallo,
wir sind gerade dabei uns scheiden zu lassen, Trennungsjahr ist vorbei.
Fragen dazu:
Bis ca. zu welchem monatl. Einkommen steht einem Prozeßkostenhilfe zu?
Was ist wenn das Einkommen des Eherpartners hoch ist? Steht einem dann trotzdem Prozeßkostenhilfe zu, oder wird auf jeden Fall das Einkommen des Ehepartner "angegangen"?
Wird bei der Bemessesung der Prozeßkostenhilfe das Kindergeld und Unterhalt als Einkommen berechnet oder nicht?
Welche Rolle spielt die Tatsache dass der Partner in einer neuen Beziehung ist, bzw. mit einem neuen Partner zusammenwohnt?
Gruß,
M.