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Forum / Liebe & Beziehung

Scheidung ohne Geld und Einverständnis?

Letzte Nachricht: 20. November 2022 um 12:26
G
goldie
16.11.22 um 20:33

Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation und brauche eure Hilfe.
Mein Mann hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Früher war er liebevoll und aufmerksam. Er hat Blumen von der Arbeit mitgebracht, mein Essen immer gelobt. Wir sind spazieren gegangen, haben viel gekuschelt. Es war alles schön. Inzwischen hat er sich komplett verändert. Am Anfang war er nur weniger aufmerksam, weniger nett. Für ihn war plötzlich alles selbstverständlich, er hat sich für nichts mehr bedankt, mir keine Aufmerksamkeiten gemacht. Inzwischen ist er richtig bösartig geworden. Geschlagen hat er mich nie. Aber er beleidigt mich schlimm. 
Nun wollte ich mir das nicht mehr gefallen lassen. Ich habe gesagt, ich will die Scheidung. Er hat nur gelacht. "Und wie willst du das bezahlen? Du lebst von meinem Geld. Wenn ich mich nicht scheiden lassen will, wird das nichts. Und ich will nicht." Stimmt das? Ich lebe wirklich von seinem Geld, ich war immer nur Hausfrau und er war arbeiten. Aber deshalb kann ich doch nicht zu einem Leben mit diesem Mann verdammt sein? Wie gehe ich jetzt vor? Sonst würde ich für Fragen zu Behörden zu ihm gehen. Aber er will ja die Scheidung nicht, er wird mir nicht helfen.

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C
claui95
16.11.22 um 20:41

Selbstverständlich kannst du dich scheiden lassen, auch wenn dein Mann das nicht möchte. Allerdings muss man ein Trennungsjahr einhalten, das ist eingeführt, damit man nicht spontan wegen eines Ehekrachs einfach sich scheiden lassen möchte und man möchte dem Paar die Chance geben, wieder zueinander zu finden. Das kann man nur umgehen, wenn wirklich Schlimmes passiert ist, Körperverletzungen o. ä. Also erstmal ausziehen. Wenn man nichts verdient, beim Amt Geld beantragen. Später kannst du auch etwas bekommen, obwohl du "nur" Hausfrau warst, denn das war dein Job und dein Mann ging arbeiten, das wird dann auch angerechnet. Dann zu einem Anwalt, Bei allem kannst du finanzielle Hilfe beantragen, es bedarf halt vieler Formalitäten und Schreibereien, aber das steht dir zu. Am besten lässt du dich irgendwo generell beraten. Aber es ist egal, ob der eine Ehepartner eine Scheidung möchte oder nicht, nach einem Jahr kannst du dich scheiden lassen. Da komme, was wolle. 

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F
flomomo
16.11.22 um 21:55

Hallo, also grundsätzlich muss jeder nach einer Scheidung selbst Geld verdienen. Es gibt Ausnahmen, wenn man zB zu alt/im Rentenalter ist, krank ist, ein kleines Kind oder einen Angehörigen betreut...
Bislang nicht gearbeitet zu haben ist heutzutage kein Grund mehr, Unterhalt zu erhalten. Das entscheidet jedes Paar für sich. Wenn Du nicht arbeiten gehst im Vertrauen darauf, dass Dein Mann Dich nie verlässt, ist das ja Deine Entscheidung. Wenn Dein Mann Dir keinen Unterhalt zahlen möchte, kann er zum Beispiel von Dir verlangen, dass Du arbeiten gehst. Wenn Du sagst, Du kannst nicht, wirst Du medizinisch begutachtet, ob Du nicht doch kannst.
 Ich würde mir eine Arbeit suchen und versuchen auf eigenen Beinen zu stehen. Ist ein sehr gutes Gefühl und vielleicht bekommt dann Dein Mann auch mehr Respekt vor Dir. Weiß ja nicht, wie alt ihr seid, oder wie lange zusammen. Das Modell einer bleibt zuhause, funktioniert heute nicht mehr, bzw ist für den Zuhausebleibenden sehr riskant..
Alles Gute!!

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R
rufmichan
16.11.22 um 22:19

Wenn Du dieses Forum gefunden hast, kannst Du sicherlich googlen und dann wirst auch Du bei diversen Seiten landen, bei denen Du Dir ein Grundwissen aneigenen kannst.

Eine der Seiten ist scheidung.org - einfach mal suchen. Dort stehen auch Informationen zu kostenlosen Rechtsberatungen, z.B. bei pro famila, Familienberatungsstellen, etc.

Lass Dich richtig und vorallem juristisch korrekt beraten - Rechtsberatungen sind in Foren üblicherweise verboten.

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E
eisbrecher
20.11.22 um 12:26

Du kannst dich natürlich auch ohne sein Einverständnis scheiden lassen, das ist dafür nicht nötig. 

Wenn du in Deutschland lebst und keinen Ehevertrag unterschrieben hast, der Gütertrennung vereinbart hat, dann gibt es die sogenannte Zugewinnregelung. Das bedeutet, dass jedem Ehepartner bei der Scheidung die Hälfte jenes Zugewinns gehört, der in der Ehe erwirtschaftet wurde. 

Dabei werden Anfangsvermögen und Endvermögen beider Ehepartner gegenübergestellt und die Differenz hälftig geteilt. Bestimmte Vermögenswerte wie Schenkungen oder Erbe gehören dem Ehepartner alleine, der sie bekommen hat und daher werden diese dem Anfangsvermögen zugerechnet, also nicht geteilt. 

Wenn du nie gearbeitet hast, kannst du auch Trennungs- und später Ehegattenunterhalt beantragen. Für eine gewisse Zeit wirst du den wahrscheinlich auch bekommen, aber nicht ewig, wenn du arbeitsfähig bist und keine Betreuungspflichten hast. Man muss dir aber schon zugestehen, einen Job erstmal finden zu können.

Wichtig ist also, dass du sofort auf Job- und Wohnungssuche gehst und dann die Scheidung beantragst. Bevor die Ehe dann geschieden wird, muss erst einmal das Trennungsjahr abgewartet werden.

Lass dich von einem guten Anwalt, der auf Scheidungen spezialisiert ist, beraten.

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