Bedauerlicherweise driften die Antworten von der Frage erheblich ab. Leider kommt es auch zu Schlägen unter die Gürtellinie. Meist geben dann Leute einen Komentar ohne das Gesamte zu kennen. Schade, sehr schade.
Also:
Wenn Eltern sich trennen und beide das sog. Sorgerecht haben ist es relativ einfach.
Es gibt das paritätische Wechselmodel. Beide Eltern kümmern sich zu jeweils 50% um die Versorgung der Kinder. Damit ist der Barunterhalt gegenseitig aufgehoben. Vorsicht, wenn es ungleich ist. z. B. 40% - 60%, dann wird Barunterhalt fällig.
Vereinbaren können das vernünftige Eltern. Meist ist es aber mit der Vernunft recht weit her.
Eltern sollten sich trotz Trennung gemeinsam um den Nachwuchs kümmern und sich dabei auch unterstützen. Also auf Elternebene!
Bedingt durch die schlechten Lohnzahlungen gerade im Pflegebereich kommen Viele in die Bedrängnis zusätzliche Leistungen beantragen zu müssen.
Also keine HARTZ 4!!!!! Sondern Aufstocker!!!!! Von den vielen Unwissenden wird das immer in den gleichen Topf gesteckt.
Damit sind die fragenden Eltern nicht in den Zwängen vom Jobcenter.
Ihr könnt euch eine Wohnung suchen (natürlich passend von Größe und Preis)
Auch fällt die Genehmigung seitens des Amtes weg. Denn ihr seid Aufstocker!!!!
Einfach gesprochen, Lohn ./. Miete reicht nicht, dann zusätzlich aufstockend zum Existenzminimum zzgl. ein paar Taler Freibeträge.
Keine Angst, es geht. Selbst wenn der eine Unterhaltszahlungen leisten muss (40% - 60%)
Dann sind diese Zahlungen Kosten. (Lohn ./. Miete ./. Kosten)
Eine Bitte noch an das Forum; Bitte bitte, keine Beleidigungen und keine Aussagen wenn man die gesamte Situation nicht kennt.
Der Lateiner sagt: Audiatur et altera pars.............
Der Geneigte schaue einfach im Internet nach. Der XXXXX versteht es eh nicht.