Stimmt soweit auch,nur was den Sex angeht,findet
dieser ja durch die TE nicht statt.
Seelische und Körperliche Gewalt,dadurch lässt sich die islamische Scheidung seitens der Frau durchsetzen,ohne auf die Mahr verzichten zu müssen.
Liegt keine Gewalt vor,kann sie sich zwar auch Scheiden lassen,muß aber auf die Mahr verzichten,schlimmstenfalls muß sie eine Abfindung verrichten.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Chul%CA%BF
Bezieht sich auf Scheidung der Frau und nächster Link bezieht sich auf allgemeine islamische Scheidung
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Islamische\_Ehe
Mehr Infos lässt sich über den Begriff Chul einholen.