Mein Bruder und meine Schwägerin leben zur Zeit getrennt. Sie werden sich bald scheiden lassen. Meinen Bruder belastet folgendes Problem:
1992 haben die Beiden ein Grundstück von den Schwiegereltern meines Bruders geschenkt bekommen. Beide wurden im Grundbuch eingetragen. Doch beim Notar wurde folgender Vertrag geschlossen:
Für den Fall, dass die Ehe rechtskräftig geschieden werden sollte, verpflichtet sich der Erschienene (mein Bruder), die ihm mit diesem Vertrag übertragene Miteigentumshälfte auf die Erschienene (meine Schwägerin), unentgeltlich und unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche aus Aufwendungen, die er aus eigenen Mitteln erbracht hat, zu übertragen. Eine dringliche Absicherung dieser Übertragungspflicht soll nicht erfolgen.
Im Anschluß an die Schenkung haben die Beiden gebaut. Meine Schwägerin behauptet, dass mein Bruder durch diesen Vertrag keinen Anspruch auf das Haus hat.
Ist das Richtig? Schließlich haben sie das Haus vom gemeinsamen Einkommen finanziert.
Diese Angelegenheit belastet schon sehr, es wäre schön, wenn uns jemand weiter helfen könnte.