Das Haus gehört zum Zugewinn....
sofern Ihr es erst während der Ehe erworben habt unabhängig davon ob Ihr beide oder nur Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid.
Normalerweise sollte im Scheidungsverfahren der Zugewinn auch geregelt worden sein, was mich hier etwas verwundert, dass dies nicht geschehen ist.
Hier gibt's dann wohl noch ne Menge zu klären und dazu solltest Du Dir unbedingt nen Anwalt nehmen.
Bedenke bitte auch, dass wenn Ihr nichts geregelt habt, dass die Eigenheimzulage (sofern Ihr sie noch bekommt) nicht mehr im vollen Umfang beansprucht werden kann, sondern nur Dein Anteil, trotzdem ist für Deine Geschiedene ein Objektverbrauch eingetreten.
Aber das kann Dir alles ein Anwalt erklären und den solltest Du auf jeden Fall nehmen.