Unbedingt Gewaltschutzantrag stellen
Hallo loona!
Dein Beitrag ist schon etwas her...
Ist das noch aktuell?
Wie dalocu kann auch ich dir raten zum Amtsgericht in deiner Nähe zum Rechtspfleger zu gehen und dir einen Beratungshilfeschein zu holen. Damit bekommst du unter Vorlage beim Anwalt eine Erstberatung.
Wenn dein Anwalt dann einen Scheidungsantrag stellt muss er gleichzeitig auch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Richter prüft deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und entscheidet dann, ob du VKH gewährt bekommst.
Da er dich geschlagen hat, würde ich noch einen Gewaltschutzantrag stellen. Da du bereits von ihm weggezogen bist, ohne Wohnungszuweisung.
In dem Gewaltschutzantrag wird dann beantragt, dass er sich dir nicht nähern soll etc.
Das wäre eigentlich schon im Dezember fällig gewesen bzw. als der dich das erste Mal geschlagen hat!