Ich würde
schon darauf reagieren. Du mußt auch prozeßkostenhilfe beantragen, falls du nicht so viel geld hast. Auf jeden fall mußt du einmal bei gericht erscheinen. Wenn du nicht fahren willst oder kannst, mußt du den antrag stellen, bei dem gericht, wo du wohnst, gehört zu werden.
Du mußt dich aber schon melden, daß du den antrag bekommen hast und du einverstanden bist mit der scheidung. Wie gesagt, falls du nicht viel geld hast, prozeßkostenhilfe beantragen, sonst mußt du die gerichtskosten selber tragen. Und wie gesagt, antrag stellen, daß du bei dir am ort gehört wirst, sonst mußt die zum gerichtstermin fahren. noch fragen?