Hallo diacc,
die sog. Anlage U musst Du Deinem Mann unterschreiben, aber sollte Dir daraus ein steuerlicher Nachteil entstehen, so ist er gesetzlich verpflichtet, Dir diesen auszugleichen.
Für Dich ist nur entscheidend, was für Einkünfte Du zusätzlich zum Trennungsunterhalt noch hast. Wenn aus den übrigen Einkünften keine Steuer entsteht, muss er Dir alles, was aufgrund des Trennungsunterhaltes an Steuer entsteht, erstatten.
Um zu errechnen, ob und wieviel Steuern Du evtl. sowieso zu zahlen hast, wäre es hilfreich zu wissen, welche Einkünfte Du hast. Natürlich sollst Du das nicht hier im Forum posten, Du kannst mir gern eine Email an LaCajita ät web.de schicken. Grundsätzlich gilt aber, dass zB ein Minijob keine Steuern nach sich zieht. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen zB, sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.
Verheiratete haben erstmal immer das Recht auf die steuerliche Zusammenveranlagung. Hier wird die Splittingtabelle zum Ansatz gebracht, die günstiger ist als die Grundtabelle (für Ledige). Wer nun mit dem Expartner Probleme hat, zweifelt oft zu Recht an dessen Aufrichtigkeit. Wie soll man um Himmels willen wissen, dass das alles korrekt ist?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem ganzen zu begegnen, aber dafür müsste man genau wissen, was bei Dir finanziell los ist.
Du könntest Dich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und Deine Situation erklären. Es ist durchaus möglich, mit Deinen Belegen zum FA zu gehen, und dort vor Ort die ESt-Erklärung zuerstellen. Du kannst trotz der Zusammenveranlagung eine Aufteilung der Steuerlast zu beantragen. So wird genau berechnet, welche Steuer auf Deinen Teil der Einkünfte entfällt. Und außerdem kann Dir Dein Sachbearbeiter genau sagen, welche Steuer auf alle anderen Einkünfte entfallen würde, wenn es den Trennungsunterhalt nicht gäbe.
Auch sagt er Dir Möglichkeiten, wie Du relativ zügig zu dem Ausgleich durch Deinen Nochehemann kommst (dadurch, dass er sich den Trennungsunterhalt "abzieht", wird seine Steuerlast kleiner). Steuerrechtlich schuldest Du die Steuer, zivilrechtlich ist natürlich er der Schuldner!
Solltest Du Fragen haben, schreib mir eine Mail!
Viel Glück und nicht verzweifeln, ich habe das alles hinter mir und mein Ex ist vom Fach!
LaCajita