Uhm...
... wenn sie ihm einen LINK schicken kann, wo er das nachlesen kann, steht das so im Internet, wird über google gefunden etc.
Wir haben immernoch so etwas wie ein Datenschutzgesetz, was u.a. verbietet, personenbezogene Daten ohne Einwilligung der betreffenden Person geschäftlich zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Name + Vorname + Kontext zu einem Hotel und Zeitpunkt fällt darunter. Die TE hat also damit gegen seine Persönlichkeitsrechte verstossen - daraufhin kann er durchaus Anzeige erstatten. Würde ich nicht tun - der Ex der TE wohl auch nicht - aber Kontaktabbruch ist an der Stelle für mich auch angezeigt.
Nur weil es heutzutage wohl üblich ist, dass es die meisten einen Sch*** interessiert, wo sie ihre Daten überall veröffentlichen und herumstreuen, heisst es noch lange nicht, dass diejenigen, die einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte eben nicht mal so einfach tolerieren, auch "überreagieren". Das ist NICHT trivial und auch nicht wesentlich legaler als Diebstahl.