Hallo ihr Lieben!
Entschuldigt den totalen OT - aber ich brauche dringend ganz viele Meinungen ... Und ihr seid mir von allen am vernünftigsten.
Es geht um folgendes: am Freitag übergab ich meine alte Wohnung (Wohnhaft 3 Jahre) an meine Vermieterin - das Protokoll besagte: "alles i.O." ...
Nun muss sie wohl nach unserer Übergabe einen Gutachter in der Wohnung gehabt haben - und der bemängelte Kratzspuren von meiner Katze an diveresen Fenstern der Wohnung. (Ja wir haben alles so gut es geht ausgebessert).
Im Nachgang möchte meine Vermieterin so schnell wie möglich Lösungsvorschläge für den durch mich entstandenen Schaden wissen. Bisher habe ich nicht geantwortet.
Erst einmal wollte ich mich schlau machen:
Im Netz habe ich dieses hier gefunden: "Wie wichtig es ist, sich auf ein Übernahmeprotokoll berufen zu können, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Hier hatte der Vermieter bei der Wohnungsabnahme Mängel übersehen. Er forderte den Mieter nachträglich auf, auch diese zusätzlichen Mängel zu beseitigen. Der weigerte sich jedoch zu Recht. Die Richter entschieden, dass der Vermieter sich nicht im Nachhinein auf bestehende Mängel berufen kann, wenn diese in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können (AZ: 10 U 184/02)." Quelle: stern.de
Die Frage ist nun, ob ich ihr einfach eine Mail zurückschreibe, das ich für den Schaden nicht aufkommen werde, da die Rechtslage anderes besagt (versteckte Mängel können innerhalb von 6 Monaten nachträglich gerügt werden ein Fenster ist nicht versteckt?!).
Einen Anwalt zu konsultieren erscheint mir im Moment auch recht "unsinnig", da der mir lediglich sagen wird, dass ich im Recht bin. Noch dazu besitze ich keine Rechtschutzversicherung, die Unkosten übernehmen könnte.
Eine weitere Variante wäre, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen einfach meine Versicherung einzuschalten, da die Haftpflichtversicherung solche Schäden übernimmt. Dies sehe ich aber nicht ganz ein, da sie einfach nur die Augen hätte aufmachen müssen ...
Was würdet ihr tun?
Email ? Anwalt ? Versicherung obwohl nur Kulanzleistung durch mich ?
Ich danke euch im Voraus!
eure heju