Derzeit ist es so
dass der Besitz von Kopien erlaubt ist, bzw. in einer Grauzone liegt, die geduldet wird. Das Herunterladen ist also quasi legal.
Verfolgt wird dagegen, das Bereitstellen zum Download, wobei auch das probematisch ist, da die Vorratsdatenspeicherung immer noch rechtlich nicht endgültig geregelt ist. Gedacht war das, um Terroristen zu jagen, wird aber oft von Abmahnanwälten genutzt, um Kohle zu machen. Wie die an die Daten der Personen kommen dürfte auch alles andere als rechtlich einwandfrei sein.... Wäre mir neu, dass ein Mp3 Download etwas mit Schwerstkriminalität oder gar Terrorismus zu tun hat.
Niemand wird deshalb Dein Handy, Deinen Mp3-player oder sonstwas durchsuchen. Dafür gibt es keinerlei rechtliche Handhabe.
Die Musikindustrie hätte das sicher gern anders, es ist auch nicht ausgeschlossen dass sich etwas ändert, aber derzeit sehe ich keinerlei Probleme damit.
Wie gesagt, das Zurverfügungstellen ist strafbar, die Nutzung nicht. Der Haken bei Tauschbörsen, Filesharingsites usw. ist jedoch meist, dass man automatisch Daten zumindest für die Zeit des downloads zur Verfügung stellt, was so dann nicht ok ist.