ich weiss falsches Forum, aber da ich hier,, zu hause"bin ;) frage ich einfach mal, vlt. hat ja jemand Ahnung.
Mein Anwalt für Erbrecht will als Bezahlung 5% meines Erbanteils haben, mit der Begründung das der Fall etwas ,,schwieriger" gelagert sei. Soweit so schlecht, den aufgrund von Eigentumswohnungen die in die Bewertung miteinfliessen wird dieser Betrag den der gesetzlichen Tabelle um ein mehrfaches übersteigen.
Besagter Anwalt wollte diese Vereinbarung sofort handschriftlich + mit meiner Unterschrift festhalten und wurde kaum hatte er diesen Vorschlag gemacht plötzlich sehr fix. Unterschrieben habe ich ( danke Papa für deine Predigten was Unterschriften angeht) nicht.
Nun ja, nun steh ich da und weiss nicht ob das von mir Erlebte so üblich ist oder nicht. Eigentlich hatte ich nicht vor dem Anwalt seinen neuen Porsche zu finanzieren, zumal ich von einer Eigentumswohnung (evtl. sogar mit Nießbrauchrecht auf eine andere Person) nichts abbeißen kann.
Ich werde mich morgen weiter informieren, finde aber gerade im Netz nichts brauchbares.
Eine Einschätzung wäre nett.
LG