Einen Anwalt
kann immer nur ein Ehepartner nehmen, zusammen geht nicht.
Einer müsste dann verzichten und spart so Geld.
Aber ein Anwalt ist zwingend nötig, denn der Notar kann nicht die Scheidung einreichen und Euch vor Gericht vertreten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, das man dazu den Anwalt braucht.
Der Notar ist gut, um einen Vertrag zu machen, in dem festgelegt wird, wer welche Ansprüche hat, auf was verzichtet wird usw. (Rentenansprüche, haus, Erbe usw.)
Im Grunde ist das wie ein Ehevertrag. Der gilt ab dem Tag, an dem der Vertrag beurkundet wird.
Also schon vor der Scheidung.
Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Wert, um den es geht.
Also ist es immer gut, wenn man sich einig ist, das z.B. jeder Partner das behält, was er besitzt.
Z.B. Geld auf dem eigenen Konto, ein Haus usw. Umso weniger man teilt, umso preiswerter wird es.
Dann kommen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten dazu.
Auch bei Gericht: je geringer der Streitwert, umso weniger muss man zahlen.