naomh_12744558Hab das Urteil gefunden..
"Angesichts der seelischen Belastungen bis hin zu psychischen Schäden, die einem Kind bei der Begegnung mit seinem es ablehnenden und zum Umgang nur gezwungenermaßen erscheinen Elternteil drohen können, ist in der Regel zunächst einmal nicht davon auszugehen, dass ein unter solchen Umständen Zu-Stande-Kommen der Umgang dem Kindeswohl dient".
Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale
Zuwendung zum Kind erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen,
die er gegenüber dem Kind hegt. Ein solcher an den Tag gelegter
Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum Kind,
kann bei einem erzwungenen Umgang mit dem Kind nicht ohne
Auswirkungen auf das Kind bleiben. Das Kind gerät in eine
Situation, in der es nicht die mit dem Umgang bezweckte
elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als
Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem,
sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große
Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.