Au weia!
...vermientes Gelände, soweit ich weiß. Aber Unterhaltsvollstreckungen in die Schweiz sind grundsätzlich möglich und dann hilft da auch kein Nummernkonto mehr.
Geht also um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Nehme an, für den Kredit haftet Ihr beide und Dein Noch zahlt nicht, weshalb sich die Bank jetzt an Dich hält?!
Weißt Du, wo er in der Schweiz wohnt? Bezieht er Einkünfte aus der Schweiz oder Deutschland oder beides? Weißt Du, wieviel das ist?
Wegen des Kindesunterhalts hast Du ein Urteil? Jedenfalls dann solltest Du dir hiervon schon einmal ein zweite Ausfertigung besorgen. Auch brauchst Du ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr gegeben ist. Wenns ein Versäumnisurteil war, dann brauchst Du eine Bestätigung, dass Deinem Noch die Klage zugestellt worden ist. Da es Kindesunterhalt war gabs wohl auch PKH. Auch hierüber brauchst Du eine Bestätigung. Bekommst Du alles vom FamG, das mit der Sache befasst war. Da gehst Du zur Geschäftsstelle und sagst denen, es ginge um eine Vollstreckung ins nicht EG-Ausland. Dann dürften die schon wissen, wo es ungefähr langgeht.
Hast schon einer den Scheidungsantrag gestellt? Dann könntest Du hier eine einstweilige Anordnung über Trennungsunterhalt erwirken. Hier müsstest Du aber Angabe dazu machen können, wieviel Dein Mann verdient und wo er wohnhaft ist, denn das muss ihm zugestellt werden. Jedenfalls was den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt angeht, brauchst Du Urteile, damit Du gegen Deinen Noch im Ausland vollstrecken kannst.
Wegen der Briefe vom Anwalt des Mannes wegen des vereitelten Umganges würd ich mir keine Gedanken machen. Gibts keine Umgangsregelung oder hält er sich nich daran, ist es sein Problem.
Alles in allem würd ich an Deiner Stelle jetzt die Scheidung samt Unterhaltsklage ins Rollen bringen und keine Zeit mehr verschwenden.
Auf gehts!
P.
Po