cole_12832741Ich muß Deinem Anwalt widersprechen
Das Zerreißen des Mietvertrages ändert hier GAR NICHTS an den rechtlichen Gegebenheiten.
Hier war ein MIETverhältnis vereinbart, kein LEIHverhältnis.
Und der Umstand, dass hier - entgegen den vertraglichen Absprachen - keine Miete gezahlt bzw. keine (wohl zumin dest vereinbarten) Dienstleistungen ausgeführt wurden, macht das begründete Mietverhältnis NICHT zu einer Leihe.
Sonst könnte JEDER Miete, der, warum auch immer, keine Miete zahlt und dessen Vermieter, warum auch immer, das nicht/nicht sofort moniert, ja auch behauptet: Na, Du hast doch gesehen dass ich nichts zahle, war ja also DESHALB bloß eine Leihe, und keine Miete - und wäre damit von der Zahlung des Mietzinses frei.
SO HERUM funktioniert das mit der Bestimmung des Vertragstypus nicht.
Und auch wenn eine Mietzahlung nicht im Vertrag gestanden haben sollte, sondern lediglich vereinbart war, dass Du/Deine Frau dort im/am Haus bestimmte Dienstleistungen erfüllen sollt (Haus/Treppenhaus kehren, Rasen mähen, etc.) wäre DAS ein vollwertiger Mietvertrag gewesen.
Ich wäre hier also SEHR vorsichtig mit dem, was der Anwalt hier offenbar erzählt hat.
WENN Deine Noch-Ehefrau, warum und woher auch immer, eine Kopie des ursprünglich geschlossenen Vertrages besitzen sollte, und - im Falle eines Rechtsstreites - damit hervorkommt, steht der Mietvertrag im Raum, und Du/Deine Familie habt Euch, solltet Ihr anderes dann im Verfahren behaupten, womöglich noch wegen uneidlicher falscher Aussage strafbar gemacht oder wegen versuchten Prozessbetruges.
Auch die weiteres Aussage, Dein Bruder könne von Euch/Deiner Frau nunmehr, weil ja Leih-Vertrag, sofortiges Ausziehen verlangen, entspricht nicht der Rechtslage.
Zwar kann ein Verleiher die Sache - wenn eine Frist zur Rückgabe nicht vereinbart ist - jederzeit (so der Gesetzeswortlaut) zurückfordern.
ABER - sämtliche Kommentierungen sagen dazu übereinstimmend, und zwar EINSCHRÄNKEND, dass die Rückforderung nicht zur Unzeit erfolgen darf und sich an Treu und Glauben sowie am Schikaneverbot orientieren MUSS.