Solange die Tochter da mit macht, kannste garnichts machen.
Ist der Vater am leben, und kennt er dich? Hat er das Sorgerecht? Wenn er sein "ja" gibt, kannste auf ihr "nein" getrosst kacken.
Eltern haben bis zum 18. Lebensjahr ein Gesetz an der Backe, das denen den Umgang mit bestimmten Personengruppen verbietet.
Aus sexueller hinsicht, wird dir nichts drohen. Mit 16 kann sie es mit jedem tun, und mit 14 (bzw. 15) unter bestimmten Aspekten (die bei euch zutreffen) ebenfalls.
Solange sie nichts schriftliches hat, kann sie drohen bis sie schwarz wird. Sie kann dich anzeigen. Dabei wird die Polizei dich befragen, deine Freundin befragen, die Situation abschätzen und prüfen lassen, ob die Anzeige es den Wert ist. Ich bezweifle es.
Im schlimmsten Fall, droht aus meiner Sicht eine Unterlassungsklage jedoch auf eigene Kosten.
Wenn das Töchterchen bereit ist mit 16 auszuziehen, sollte sie sich überlegen, dass Sorgerecht abnehmen zu lassen. Da wird das Jugendamt die beste Anlaufstelle sein, wobei die Reise ins Familiengericht führen wird.