Liebe idefixa,
ich bin etwas anderer Ansicht als meine Vorschreiberinnen: Ich finde, das, was dein Freund gemacht hat, war sehr wohl Nötigung- ob das nun strafrechtlich geltend gemacht werden kann oder nicht. Gab auch Zeiten, da wurde diskutiert, ob eine Vergewaltigung in der Ehe überhaupt strafbar sein kann... dein Ärger jetzt signalisiert dir dennoch eins ganz deutlich (und meiner Ansicht nach korrekt!): dass du eine Grenzverletzung erlitten hast.
Dass dein Ex dich sehr wohl verstanden hat, sieht man im Übrigen schon an seiner Äußerung, dass er "gar keinen Sex will"- was ihn ja dennoch nicht dran gehindert hat, ihn zu vollziehen. Und das ist ziemlich zum Kotzen.
Also: Ja, es ist gerechtfertigt, dass du nach dem, was passiert ist, nicht mehr mit ihm zusammen sein willst und kannst.
Und Ja, es ist auch so, dass man es durchaus auch von einem Jungen in seinem Alter erwarten kann, dass er ein Nein akzeptiert, ohne manipulativ zu werden oder einen einfach anzugreifen.
Aber man kann leider dennoch nicht drauf gehen, dass einem diesbezüglich stets Gutes und Gerechtes widerfährt. Deshalb HÖR' auf das, was deine Gefühle dir sagen- nach denen solltest du dich richten; nicht nach irgendwelchen Rechtsbegriffen, Coolness-Normen oder dem, was andere von dir "nett" fänden. Lass' dir nicht stetig von anderen erzählen, was "gerechtfertigt" ist!
Nein sagen, aber doch mitmachen ist der sichere Weg, einem ohnehin schon grenzüberschreitenden Gegenüber