py158"Du kannst also lernen, dass zu einer eigenen Meinung auch eigenes Geld gehört, dir einen Job suchen und dir dein Leben selbst organisieren und vor allem bezahlen. Solange deine Eltern dich allerdings unterstützen mit Wohnung, Geld und sonstigen Dingen, wirst du dich auch nach ihren Wünschen richten müssen."
tut mir leid, dich schon wieder berichtigen zu müssen, aber das ist falsch!
eltern sind hier in deutschland verpflichtet, für den unterhalt ihrer kinder bis zum abschluss der ersten berufsausbildung zu sorgen. dies gilt auch für volljährige kinder, wenn diese nach der schule studieren, und dies gilt auch, wenn die kinder nicht mehr zuhause wohnen! eine verpflichtung für die kinder, dabei irgendwelche kruden wünsche der eltern zu bedienen, wie z.b. sich als volljährige irgendwelche kontakte verbieten zu lassen, gibt es dabei nicht!
die einzige verpflichtung, die die kinder haben, ist, ihre ausbildung zügig voranzutreiben und nicht länger als nötig hinauszuzögern.
falls die eltern das nicht einsehen wollen, ist natürlich möglicherweise die unterstützung eines rechtsanwalts oder im schlimmten fall eines gerichts notwendig.