Aber ich brauch unbedingt schnellen Rat und möchte deshalb trotzdem in dieser aktiveren Sparte eine Frage klären und hoffe, dass ihr mir helfen werdet:
Ich bin vorgestern in der Probezeit von meinem Ausbildenden gekündigt worden und bin nun also arbeitslos. Die behördlichen Angelegenheiten habe ich bereits geregelt, was mich allerdings stutzig macht, ist die Aussage meiner kleinen Schwester, die meinte, ich könne trotzdem weiter die Berufsschule besuchen, auch bei fehlender Ausbildungsstätte.
Der Kündigungsgrund hat mit Straftaten nichts zu tun, es ging nur um einen unglücklichen Zufall, durch welchen mein Arbeitgeber bei der Suche nach Mitbewerdern im Internet auf meinen Blog gestoßen ist. Mittlerweile habe ich belastendes Material entfernt, aber es macht jetzt sowieso keinen Unterschied mehr. Ich bin gekündigt und selbstverständlich hat er meinen Seelenstriptease bereits ausgedruckt. Meine Intentionen für die Zukunft, die ich nicht im Einzelhandel sah, bewogen meinen Arbeitgeber zur Kündigung solange die Probezeit noch nicht abgelaufen war. Tja, nun frage ich mich, wie es aussieht.
Wenn das eine Sache der Noten ist: Ich habe zuvor eine Einstiegsqualifizierung gemacht, dabei auch die BS besucht, wurde zusammen mit anderen Auszubildenden in eine Klasse gebracht und habe nun einen Wisch mit der Bescheinigung erhalten, in allen Fächern Eins zu stehen. Vom Aufbau unterscheidet sich diese Bescheinigung auch nicht von einem Auszubildendenzeugnis.
Wie sieht es nun aus? Gibt es hier Leute, die Erfahrungen oder Kenntnisse in diesem Bereich haben? Wie geht es jetzt weiter? Muss ich mir nur eine Ausbildungsstätte suchen? Wie viel Zeit bleibt mir dafür? Ich lebe in NRW, wenn das für die Antwort von Bedeutung ist. Danke im Voraus.
Gruß
David