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Forum / Liebe & Beziehung

Mann hat mich betrogen, muss ich das Trennungsjahr abwarten?

Letzte Nachricht: 30. März 2022 um 13:30
T
tetrapack
23.03.22 um 17:47

Hallo,

ich habe mich gerade von meinem Mann getrennt, weil ich erfahren habe, dass er mich schon seit längerem betrügt und wohl auch schon mehrfach. Ich kann das noch gar nicht richtig glauben und möchte mit ihm einfach nichts mehr zu tun haben.... Jetzt frage ich mich, ob man in so einem Fall auch so ein blödes Trennungsjahr machen muss, oder ob ich jetzt direkt die Scheidung einleiten kann, denn dass unsere Ehe so nicht mehr funktioniert, das ist ja wohl offensichtlich! hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht (was ich aber eigentlich keinem von euch wünsche... ) und kann mir da weiterhelfen

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zauderer22
23.03.22 um 18:12

An dem berühmten Trennungsjahr kommt mann/frau leider nicht vorbei. Ausnahmen sind extrem schwere Verfehlungen, aber Ehebruch gehört heutzutage nicht mehr dazu.

Zur Illustration gab es mal in Frankfurt einen berühmten Fall, der in der deutschen Presse ziemlich breitgetreten wurde. Eine Muslima wollte sofort geschieden werden, da sie von ihrem muslimischen Mann täglich geschlagen wurde. Die Richterin lehnte das mit der Begründung ab, dass solche Schläge in ihrem Kulturkreis ja üblich seien und sie das Trennungsjahr abwarten solle. Das Urteil wurde erfreulicherweise ganz schnell kassiert. Es war durch und durch skandalös. Ich denke, dass die Karriere dieser Richterin dann auch ganz schnell beendet war.

Ich liefere das hier nur als Illustration, dass schon ziemlich große Verfehlungen vorliegen und auch beweisbar sein müssen: z.B. körperliche Übergriffe, Vergewaltigung, Missbrauch etc.pp.

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saskia81007hh
saskia81007hh
23.03.22 um 19:38
In Antwort auf tetrapack

Hallo,

ich habe mich gerade von meinem Mann getrennt, weil ich erfahren habe, dass er mich schon seit längerem betrügt und wohl auch schon mehrfach. Ich kann das noch gar nicht richtig glauben und möchte mit ihm einfach nichts mehr zu tun haben.... Jetzt frage ich mich, ob man in so einem Fall auch so ein blödes Trennungsjahr machen muss, oder ob ich jetzt direkt die Scheidung einleiten kann, denn dass unsere Ehe so nicht mehr funktioniert, das ist ja wohl offensichtlich! hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht (was ich aber eigentlich keinem von euch wünsche... ) und kann mir da weiterhelfen

Du solltest Dir hier keine Tipps von "Möchtegern-Rechts-Experten" einholen!

Such Dir eine gute Anwältin (die brauchst Du so oder so), erzähl ihr Deine Situation und lass Dich beraten! Sie - und nur Sie - kann Dir sagen, ob das Trennungsjahr umgangen werden kann und mit welchen Begründungen!

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zauderer22
23.03.22 um 20:04
In Antwort auf saskia81007hh

Du solltest Dir hier keine Tipps von "Möchtegern-Rechts-Experten" einholen!

Such Dir eine gute Anwältin (die brauchst Du so oder so), erzähl ihr Deine Situation und lass Dich beraten! Sie - und nur Sie - kann Dir sagen, ob das Trennungsjahr umgangen werden kann und mit welchen Begründungen!

Erstens hast Du recht, weil das, was Du sagst bei allen Rechtsproblemen stimmt.


Zweitens ist nunmal nichts daran zu deuteln, dass einschlägige Rechtsanwaltskanzleien auch im Netz darauf hinweisen, selbst bei Einvernehmlichkeit sei das Trennungsjahr schwerlich abzukürzen.

Drittens wird die TE wohl kaum einen anderen Rat von einem bezahlten Anwalt bekommen. Wenn das nicht stimmt, hätte ich gerne ein Feedback. Sonderfälle gibt es natürlich.

Viertens habe ich mit Scheidung schon meine eigene Erfahrung.

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saskia81007hh
saskia81007hh
23.03.22 um 20:17
In Antwort auf zauderer22

Erstens hast Du recht, weil das, was Du sagst bei allen Rechtsproblemen stimmt.


Zweitens ist nunmal nichts daran zu deuteln, dass einschlägige Rechtsanwaltskanzleien auch im Netz darauf hinweisen, selbst bei Einvernehmlichkeit sei das Trennungsjahr schwerlich abzukürzen.

Drittens wird die TE wohl kaum einen anderen Rat von einem bezahlten Anwalt bekommen. Wenn das nicht stimmt, hätte ich gerne ein Feedback. Sonderfälle gibt es natürlich.

Viertens habe ich mit Scheidung schon meine eigene Erfahrung.

Ich habe ihr nur einen Tipp gegeben! Nicht mehr und nicht weniger!

Wenn sie sich lieber von Meinungen von "MMöchtgern-Rechts-Experten" beeinflussen lässt, ist das ihre Entscheidung!

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied!

Eine Bekannte von mir hat sich im März in den Kopf gesetzt, dass sie sich von ihrem Mann trennen will! Im September desselben Jahres war sie geschieden! Es gab keine häusliche Gewalt! Sie hatte aber eine gute Anwältin, die ihrem Ex-Mann vedeutlicht hat, "dass es so das Beste" ist! Ohne Schmuh oder Gemauschel!

Du oder Deine Ex hatten dann wohl nicht den richtigen Anwalt! Oder ihr beide wolltet das Trennungsjahr!

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claui95
23.03.22 um 20:37

Es wurde schon richtigerweise geantwortet, dass es nicht mehr darauf ankommt, wer wen betrogen hat. das spielt keinerlei Rolle. Dieses Trennungsjahr wurde eingeführt, damit man sich völlig sicher ist, dass die Ehe gescheitert ist und man den Eheleuten die Chance geben will, sich eventuell nochmal zu versöhnen und nicht einfach so spontan zu sagen: Ich lass mich scheiden.
Du kommst um das Jahr nicht drum herum, aber dokumentiere alles genau. Manchmal gibt es um diesen Termin einen großen Streit und alles verzögert sich. 

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saskia81007hh
saskia81007hh
23.03.22 um 20:49
In Antwort auf claui95

Es wurde schon richtigerweise geantwortet, dass es nicht mehr darauf ankommt, wer wen betrogen hat. das spielt keinerlei Rolle. Dieses Trennungsjahr wurde eingeführt, damit man sich völlig sicher ist, dass die Ehe gescheitert ist und man den Eheleuten die Chance geben will, sich eventuell nochmal zu versöhnen und nicht einfach so spontan zu sagen: Ich lass mich scheiden.
Du kommst um das Jahr nicht drum herum, aber dokumentiere alles genau. Manchmal gibt es um diesen Termin einen großen Streit und alles verzögert sich. 

"Du kommst um das Jahr nicht herum!"

Und dennoch bestätigen Ausnahmen die Regel!
Wie so etwas geht? Das kann Dir eine gute Anwältin oder ein guter Anwalt sagen!

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zauderer22
23.03.22 um 22:44
In Antwort auf saskia81007hh

"Du kommst um das Jahr nicht herum!"

Und dennoch bestätigen Ausnahmen die Regel!
Wie so etwas geht? Das kann Dir eine gute Anwältin oder ein guter Anwalt sagen!

Du hast in einem Punkt vollkommen recht. Jeder Einzelfall kann völlig anders liegen.

Dennoch ist das Trennungsjahr, was jeder nachprüfen kann, zunächst einmal gesetzlich vorgeschrieben, und als Laie können wir nur so ein "laienhaft allgemeines Wissen" hier widergeben (nach dem alten Motto "Was man weiß, was man wissen sollte". Sorry wenn das falsch rübergekommen ist.

Denn Ausnahmen bestätigen die Regel, und über Ausnahmen kann natürlich nur ein*e Anwalt*in informieren. In dem beschriebenen Fall deutetest Du aber an, dass beide mit der Trennung einverstanden gewesen sein könnten. Denn die Anwältin hat dem Exmann ja klargemacht, "dass es so das Beste ist."

Aber ob das auf den Fall der TE passt, kann nur sie alleine wissen. Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Hebel, dem Ex etwas klar zu machen, so dass er in baldmöglichste Scheidung einwilligt. Daher ist anwaltliche Beratung selbstverständlich tausendmal besser, als hier von uns Rat zu erwarten.

Dennoch sollte man nichts überstürzen und angesichts der ganzen ekelhaften Scheidungssituation mit all den möglichen Folgen erst einmal auch ohne Anwälte schauen, worin man mit der Gegenpartei übereinstimmt und worin nicht. Das kann viel Geld und Ärger ersparen. Eine einvernehmliche Scheidung wäre immer das beste. Diesen allgemeinen Rat erlaube ich mir sogar deshalb geben zu dürfen, weil er nicht unbedingt im Interesse der Anwälte liegt. Die verdienen ihr Geld am ehesten durch den Zwist (von den seltenen Fällen von Praxen mit der Fähigkeit der Mediation, die aber dann von beiden gewollt sein muss, abgesehen).

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saskia81007hh
saskia81007hh
23.03.22 um 22:56
In Antwort auf zauderer22

Du hast in einem Punkt vollkommen recht. Jeder Einzelfall kann völlig anders liegen.

Dennoch ist das Trennungsjahr, was jeder nachprüfen kann, zunächst einmal gesetzlich vorgeschrieben, und als Laie können wir nur so ein "laienhaft allgemeines Wissen" hier widergeben (nach dem alten Motto "Was man weiß, was man wissen sollte". Sorry wenn das falsch rübergekommen ist.

Denn Ausnahmen bestätigen die Regel, und über Ausnahmen kann natürlich nur ein*e Anwalt*in informieren. In dem beschriebenen Fall deutetest Du aber an, dass beide mit der Trennung einverstanden gewesen sein könnten. Denn die Anwältin hat dem Exmann ja klargemacht, "dass es so das Beste ist."

Aber ob das auf den Fall der TE passt, kann nur sie alleine wissen. Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Hebel, dem Ex etwas klar zu machen, so dass er in baldmöglichste Scheidung einwilligt. Daher ist anwaltliche Beratung selbstverständlich tausendmal besser, als hier von uns Rat zu erwarten.

Dennoch sollte man nichts überstürzen und angesichts der ganzen ekelhaften Scheidungssituation mit all den möglichen Folgen erst einmal auch ohne Anwälte schauen, worin man mit der Gegenpartei übereinstimmt und worin nicht. Das kann viel Geld und Ärger ersparen. Eine einvernehmliche Scheidung wäre immer das beste. Diesen allgemeinen Rat erlaube ich mir sogar deshalb geben zu dürfen, weil er nicht unbedingt im Interesse der Anwälte liegt. Die verdienen ihr Geld am ehesten durch den Zwist (von den seltenen Fällen von Praxen mit der Fähigkeit der Mediation, die aber dann von beiden gewollt sein muss, abgesehen).

Die Beitragserstellerin wollte aber keine Ratschläge dahingehend, ob es nicht sinnvoll wäre, sich mit dem Partner noch einmal auszusprechen um eventuell Geld zu sparen!

Sie will einfach nur weg von dem Partner, weil er sie belogen und betrogen hat!

Mit solch einem Partner will sie nicht länger als nur möglich zusammen bleiben!

Und daher will sie Tipps dahingehend, ob sie das Trennungsjahr verkürzen kann!

Und keine falschen Aussagen wie "Nein, das Trennungsjahr ist vorgeschrieben und muss unbedingt von beiden Partnern eingehalten werden!"

Das muss es eben nicht! Und daher helfen ihr auch keine Tipps, die lediglich auf Unwissenheit beruhen!

Sie muss (und da kommt sie eh nicht drum herum) einen Anwalt und eine Anwältin mit einbeziehen! Und da sie das so oder so muss, sollte sie dieses schnellstmöglich tun, damit sie schnellstmöglich ihre Freiheit wiederbekommt!

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claui95
24.03.22 um 8:44

Natürlich, man kann es versuchen, aber die Messlatte bei Gerichten diesbezüglich liegt sehr hoch. Es muss eine unzumutbare Härte vorliegen, sodass es ihr nicht zuzumuten ist, diese Ehe auch nur einen Tag noch fortzuführen. Ein guter Anwalt kann es natürlich versuchen, aber der Berg an dreckiger Wäsche wird riesig sein. Und es sollte der Wahrheit entsprechen, da alles belegt werden muss. Abgesehen von den Kosten, denn ein richtig guter Anwalt ist auch richtig teuer. Aber klar, Gesetze sind dehnbar und oft Auslegungssache.

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sisteronthefly
24.03.22 um 10:27

Hallo,

ich kann gut verstehen das du dich von ihm und eurer Gemeinschaft distanzieren möchtest. 
Eine räumliche Trennung wäre vielleicht eine Möglichkeit, um diese Distanz zu schaffen. Sie ist ganz sicher notwendig, damit jeder für sich in Ruhe und mit dem notwendigen Abstand nachdenken kann, wie eure Ehe weitergehen kann und ob sie überhaupt weitergehen kann. Dafür ist das Trennungsjahr gedacht. Wenn dir in dieser Zeit klar wird, dass es kein Wir mehr geben kann ist das in Ordnung. Ein Jahr musst du allerdings einhalten. Lass dich bitte von einem Rechtsanwalt beraten, dieser könnte eine schnelle Scheidung einleiten, wenn dies nach Ablauf des Jahres immer noch dein Wunsch ist. 

LG Sis

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dickunddoof
24.03.22 um 13:53
In Antwort auf saskia81007hh

Die Beitragserstellerin wollte aber keine Ratschläge dahingehend, ob es nicht sinnvoll wäre, sich mit dem Partner noch einmal auszusprechen um eventuell Geld zu sparen!

Sie will einfach nur weg von dem Partner, weil er sie belogen und betrogen hat!

Mit solch einem Partner will sie nicht länger als nur möglich zusammen bleiben!

Und daher will sie Tipps dahingehend, ob sie das Trennungsjahr verkürzen kann!

Und keine falschen Aussagen wie "Nein, das Trennungsjahr ist vorgeschrieben und muss unbedingt von beiden Partnern eingehalten werden!"

Das muss es eben nicht! Und daher helfen ihr auch keine Tipps, die lediglich auf Unwissenheit beruhen!

Sie muss (und da kommt sie eh nicht drum herum) einen Anwalt und eine Anwältin mit einbeziehen! Und da sie das so oder so muss, sollte sie dieses schnellstmöglich tun, damit sie schnellstmöglich ihre Freiheit wiederbekommt!

Die Aussage bezüglich des Trennungsjahres ist aber nicht falsch, sondern zutreffend.
Ein Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und muss - verhält man sich rechts- und gesetzeskonform - eingehalten werden.

Und natürlich kann es trotzdem umgangen werden,
Wenn sich beide Ehepartner einig sind und auch der Anwalt mitspielt, dann kann man einfach vor Gericht falsche Angaben machen und über den Trennungszeitpunkt lügen. 
Wenn die Ehepartner übereinstimmend einen früheren als den eigentlichen Trennungszeitpunkt angeben, kann auf diesem Weg das Trennungsjahr "verkürzt" werden. Hier wird kaum ein Richter die Nachbarschaft auflaufen lassen, um die getätigten Angaben zu prüfen.

Diese Möglichkeit gibt es, so gänzlich legal ist sie allerdings nicht.
Und jeder Anwalt, der ein solches Vorgehen vorschlägt und mit seinem Mandanten durchzieht, sollte sich schämen. Der ist eine Schande für den ganzen Berufsstand.
 

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dickunddoof
24.03.22 um 14:20

Wie hier schon richtig von mehreren angeführt, ist im Regelfall ein sog. Trennungsjahr einzuhalten
Das Trennungsjahr ist zwingend, darauf kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden.

Das ergibt sich aus Par. 1565 f. BGB
Danach kann "eine Ehe ... geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Nach 1566 BGB
"wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben..."

Ausnahme vom Trennungsjahr
Par 1565 Abs 2 
Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde

Ein Ehbruch stellt allerdings nach herrschender Rechtssprechung keine unzumutbare Härte, und damit keinen Grund für eine Härtefallscheidung (ohne) Trennungsjahr dar.
 

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J
jurastudi
24.03.22 um 14:54

Leider leider bleibt ein Trennungsjahr der Grundsatz! Das ist natürlich nicht das was du gerade hören möchtest aber vor Ablauf des Trennungsjahres kann man sich nur scheiden lassen, wenn ein Härtefall vorliegt (). Ich bin auch ganz auf deiner Seite, wenn du sagst, dass Untreue für den betrogenen Partner eigentlich so einen Härtefall darstellt. Für die Gerichte reicht das aber nicht. Neben der Untreue müssten noch weitere Umstände hinzutreten, durch die das Trennungsjahr eine unzumutbare Härte bedeutet. 

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saskia81007hh
saskia81007hh
26.03.22 um 11:57
In Antwort auf dickunddoof

Die Aussage bezüglich des Trennungsjahres ist aber nicht falsch, sondern zutreffend.
Ein Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und muss - verhält man sich rechts- und gesetzeskonform - eingehalten werden.

Und natürlich kann es trotzdem umgangen werden,
Wenn sich beide Ehepartner einig sind und auch der Anwalt mitspielt, dann kann man einfach vor Gericht falsche Angaben machen und über den Trennungszeitpunkt lügen. 
Wenn die Ehepartner übereinstimmend einen früheren als den eigentlichen Trennungszeitpunkt angeben, kann auf diesem Weg das Trennungsjahr "verkürzt" werden. Hier wird kaum ein Richter die Nachbarschaft auflaufen lassen, um die getätigten Angaben zu prüfen.

Diese Möglichkeit gibt es, so gänzlich legal ist sie allerdings nicht.
Und jeder Anwalt, der ein solches Vorgehen vorschlägt und mit seinem Mandanten durchzieht, sollte sich schämen. Der ist eine Schande für den ganzen Berufsstand.
 

Ich streite gar nicht ab, dass geregelt ist, dass bei Scheidung das Trennungsjahr eingehalten werden soll!

Aber bevor hier sehr viele "Möchtegern-Rechts-Experten" der Beitragserstellerin schreiben, sie muss das Trennungsjahr einhalten, sollte sie lieber gleich einen Anwalt oder eine Anwältin befragen!

Denn - das Trennungs soll (!!!), nicht muss (!!!) eingehalten werden!

Und welche Mittel und Wege es gibt, das Trennungsjahr nicht einhalten zu müssen, kann eben nur der Anwalt oder die Anwältin sagen und klären!

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

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dickunddoof
26.03.22 um 16:31
In Antwort auf saskia81007hh

Ich streite gar nicht ab, dass geregelt ist, dass bei Scheidung das Trennungsjahr eingehalten werden soll!

Aber bevor hier sehr viele "Möchtegern-Rechts-Experten" der Beitragserstellerin schreiben, sie muss das Trennungsjahr einhalten, sollte sie lieber gleich einen Anwalt oder eine Anwältin befragen!

Denn - das Trennungs soll (!!!), nicht muss (!!!) eingehalten werden!

Und welche Mittel und Wege es gibt, das Trennungsjahr nicht einhalten zu müssen, kann eben nur der Anwalt oder die Anwältin sagen und klären!

Du bezeichnest hier pauschal alle Antwortenden als "Möchtegern-Rechts-Experten", nimmst aber gleichzeitig für dich in Anspruch, dass deine Antwort korrekt ist

Merkwürdige Haltung!

Davon abgesehen ist deine Antwort so wie du sie gibt, eben nicht korrekt.
Das Trennungsjahr ist kein unverbindlicher Vorschlag, kein "nice to have", sondern für den Regelfall/den Grundsatz Scheidungsvoraussetzung.
Außer es liegt ein Härtefall vor, MUSS ein Trennungsjahr eingehalten werden.
Das besagt Par.  1565 Abs 2 BGB klar und deutlich.
Danach KANN ohne Trennungsjahr NUR geschieden werden, WENN eine unzumutbare Härte vorliegt.
Ist diese nicht gegeben und ein Trennungsjahr nicht abgelaufen - kann im Umkehrschluss NICHT geschieden werden.

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zauderer22
26.03.22 um 17:22
In Antwort auf dickunddoof

Du bezeichnest hier pauschal alle Antwortenden als "Möchtegern-Rechts-Experten", nimmst aber gleichzeitig für dich in Anspruch, dass deine Antwort korrekt ist

Merkwürdige Haltung!

Davon abgesehen ist deine Antwort so wie du sie gibt, eben nicht korrekt.
Das Trennungsjahr ist kein unverbindlicher Vorschlag, kein "nice to have", sondern für den Regelfall/den Grundsatz Scheidungsvoraussetzung.
Außer es liegt ein Härtefall vor, MUSS ein Trennungsjahr eingehalten werden.
Das besagt Par.  1565 Abs 2 BGB klar und deutlich.
Danach KANN ohne Trennungsjahr NUR geschieden werden, WENN eine unzumutbare Härte vorliegt.
Ist diese nicht gegeben und ein Trennungsjahr nicht abgelaufen - kann im Umkehrschluss NICHT geschieden werden.

Ich weiß auch nicht, warum Saskia so auf ihrer Meinung beharrt, obwohl ihre Behauptung selbst so eine Art Möchtegernjuristerei darstellt. Sie verweist auf das Beispiel einer Freundin, das wir nicht prüfen können. - Das gegenüber Leuten, die schon zigmal privat mit Scheidungen konfrontiert wurden. Bei sich und bei anderen. Eine Bekannte, die von ihrem Ehemann geschlagen wurde, musste ebenalls das Trennungsjahr durchstehen. Dabei habe ich ihr sogar geholfen, bei ihrem Ehemann auszuziehen. Aber wir sind ja alle nur Laien und haben nicht die geringste Ahnung. - Klar ist natürlich, dass durch (falsche) Absprache zwischen den Eheleuten über das Trennungsdatum und bei Einigkeit, die Scheidung betreffend, auch ohne unzumutbare Härte das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr quasi fingiert werden kann. Keine Richter*in hat Zeit genug, so etwas in Frage zu stellen.

Dass sich die TE beraten lassen muss, wurde schon zigmal geschrieben und ist goldrichtig.

Wenn die TE schnellstmöglich einen Rat möchte, gibt es kostengünstige Anwaltshotlines. Die Sache ist dann in 5 Minuten geklärt auch ohne Gofeminin.

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saskia81007hh
saskia81007hh
26.03.22 um 19:41
In Antwort auf dickunddoof

Du bezeichnest hier pauschal alle Antwortenden als "Möchtegern-Rechts-Experten", nimmst aber gleichzeitig für dich in Anspruch, dass deine Antwort korrekt ist

Merkwürdige Haltung!

Davon abgesehen ist deine Antwort so wie du sie gibt, eben nicht korrekt.
Das Trennungsjahr ist kein unverbindlicher Vorschlag, kein "nice to have", sondern für den Regelfall/den Grundsatz Scheidungsvoraussetzung.
Außer es liegt ein Härtefall vor, MUSS ein Trennungsjahr eingehalten werden.
Das besagt Par.  1565 Abs 2 BGB klar und deutlich.
Danach KANN ohne Trennungsjahr NUR geschieden werden, WENN eine unzumutbare Härte vorliegt.
Ist diese nicht gegeben und ein Trennungsjahr nicht abgelaufen - kann im Umkehrschluss NICHT geschieden werden.

Wenn unter den Usern, die hier ihre Antworten zum Besten geben, Juristen dabei sein sollten, sind diese natürlich keine "Möchtegern-Rechts-Experten"!

Ich habe der Beitragserstellerin geraten, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen, und mit ihr oder ihm abzuklären, ob das Trennungsjahr tatsächlich eingehalten werden! Es gibt zig Beispiele, wo keine Gewalt unter den Partnern herrschte und die Scheidung ohne das Trennungsjahr vollzogen!
Was ist daher an meiner Aussage nicht korrekt???

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laerke_27098577
26.03.22 um 20:30

In welchem Rechtsraum/nach welcher Rechtsordnung soll das ganze laufen? Bundesrepublik Deutschland? Hier stellt das Trennungsjahr eine Voraussetzung für das Nicht-Ablehnen eines Scheidungsantrags durch die Behörden dar, die nur in Härtefällen nicht erfüllt sein muss. Über die Rechtslage, zB auch Härtefälle informierst du dich am besten bei einer Anwältin/einem Anwalt, die/der auf Familienrecht spezialisiert ist und sich im Scheidungsrecht gut auskennt. Bei der Suche nach so jemandem wünsche ich viel Erfolg. Hörensagen, welches einem durch Internerforen vermittelt wird, ist in Rechtsdingen keine gute Argumentationsgrundlage. Wenn Du mit dem Paragraphenstudium anfängst, bedenke, dass die Juristerei eine eigene Fachsprache darstellt und nicht jeder Paragraph das bedeutet oder impliziert, was unbedarfte Normalbürger/innen hineininterpretieren. Von daher immer vergewissern, ob ein Paragraph wirklich das besagt, was man meint, dass er besagen würde.

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dickunddoof
26.03.22 um 22:57
In Antwort auf saskia81007hh

Wenn unter den Usern, die hier ihre Antworten zum Besten geben, Juristen dabei sein sollten, sind diese natürlich keine "Möchtegern-Rechts-Experten"!

Ich habe der Beitragserstellerin geraten, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen, und mit ihr oder ihm abzuklären, ob das Trennungsjahr tatsächlich eingehalten werden! Es gibt zig Beispiele, wo keine Gewalt unter den Partnern herrschte und die Scheidung ohne das Trennungsjahr vollzogen!
Was ist daher an meiner Aussage nicht korrekt???

Ich habe den Eindruck wir drehen uns im Kreis, und streiten mag ich nicht.

Daher formuliere ich anders:
ich erachte deine Antwort als nicht korrekt; besser so?
Weil sie - für mein Empfinden - suggeriert, als wäre das Trennungsjahr nahezu beliebig verzichtbar.
Was allerdings nur und ausschließlich für den Ausnahmefall der "unbilligen Härte" gilt.

Und richtig, die unbillige Härte erfasst nicht nur Fälle extremer Gewalt. Unter Umständen kommt sogar auch für einen Ehebruch ein Fall der unbilligen Härte in Betracht.
Auch richtig, es gibt "zig Beispiele" für Härtefallscheidungen.

Aber man sollte gleichwohl nicht verkennen, dass diese Härtefälle gemessen an der Gesamtzahl aller Scheidungen lediglich einen unbedeutenden Bruchteil ausmachen. Sie werden "bekannt", weil sie die Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz - = Einhaltung einer Trennungszeit - darstellen. Sie sind aber nicht der Normalfall, nicht das, worauf man logisch und sinnvollerweise als erstes abstellt.

Aber wie gesagt, ich möchte gar nicht mit dir streiten.
Der Rat, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, ist ja richtig. Ohne eine solche ist eine Scheidung ja eh nicht möglich.

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saskia81007hh
saskia81007hh
27.03.22 um 12:28
In Antwort auf dickunddoof

Ich habe den Eindruck wir drehen uns im Kreis, und streiten mag ich nicht.

Daher formuliere ich anders:
ich erachte deine Antwort als nicht korrekt; besser so?
Weil sie - für mein Empfinden - suggeriert, als wäre das Trennungsjahr nahezu beliebig verzichtbar.
Was allerdings nur und ausschließlich für den Ausnahmefall der "unbilligen Härte" gilt.

Und richtig, die unbillige Härte erfasst nicht nur Fälle extremer Gewalt. Unter Umständen kommt sogar auch für einen Ehebruch ein Fall der unbilligen Härte in Betracht.
Auch richtig, es gibt "zig Beispiele" für Härtefallscheidungen.

Aber man sollte gleichwohl nicht verkennen, dass diese Härtefälle gemessen an der Gesamtzahl aller Scheidungen lediglich einen unbedeutenden Bruchteil ausmachen. Sie werden "bekannt", weil sie die Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz - = Einhaltung einer Trennungszeit - darstellen. Sie sind aber nicht der Normalfall, nicht das, worauf man logisch und sinnvollerweise als erstes abstellt.

Aber wie gesagt, ich möchte gar nicht mit dir streiten.
Der Rat, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, ist ja richtig. Ohne eine solche ist eine Scheidung ja eh nicht möglich.

Ich sehe den Austausch nicht als Streit!

Wenn Du es als Streit siehst und nicht streiten willst, hilft vielleicht ein kleiner Tipp:
Man muss nicht jede Antwort auf einen Beitrag mehrfach kommentieren!
Einfach mal den anderen Usern deren Meinung gönnen und nicht immer noch einen draufsetzen.....
Dann lässt sich streiten, wenn man es nicht mag, schnell vermeiden!

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D
dickunddoof
27.03.22 um 13:30
In Antwort auf saskia81007hh

Ich sehe den Austausch nicht als Streit!

Wenn Du es als Streit siehst und nicht streiten willst, hilft vielleicht ein kleiner Tipp:
Man muss nicht jede Antwort auf einen Beitrag mehrfach kommentieren!
Einfach mal den anderen Usern deren Meinung gönnen und nicht immer noch einen draufsetzen.....
Dann lässt sich streiten, wenn man es nicht mag, schnell vermeiden!

Ähm, okay...

Aber schön, dass du einräumst, dass es sich bei deinen Ausführungen um eine bloße Meinung und mitnichten irgendwie um Wissen handelt.

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saskia81007hh
saskia81007hh
27.03.22 um 14:16
In Antwort auf dickunddoof

Ähm, okay...

Aber schön, dass du einräumst, dass es sich bei deinen Ausführungen um eine bloße Meinung und mitnichten irgendwie um Wissen handelt.

Du hättest vielleicht meine Antworten komplett lesen sollen - dann hättest Du gelesen, dass ich von einigen Fällen weiß, wo das Trennungsjahr nicht eingehalten werden musste!!! Es ist eben nicht nur eine Meinung!
Im Gegensatz zu vielen anderen Aussagen, die der Beitragserstellerin schreiben, sie muss das Trennungsjahr unbedingt einhalten....

Ob Du jetzt weiter über dieses Thema streiten willst... wenn Du es brauchst....

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maja99
maja99
27.03.22 um 15:08

Fremdgehen wird aush meiner Sicht überbewertet und es ist ganz sicer kein Grund, das Trennungsjahr abzuschließen. Ich fidne ach immer die Information wichtig, ob Ihr denn ein funktionierendes Sexleben hattet oder ob er ohne jede Not fremd gegangen ist. Dann wäre noch wichtig, ob es nur ein Urlaubsflirt wäre, oder ob er Dich seit Jahren mit seiner Assistentin betrügt.

Ohne diese wichtigen Infos kann man schwer etwas dazu schreiben.

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mannausbw
mannausbw
27.03.22 um 15:49

Was ist aus "in guten wie in bösen Tagen bis das der Tod euch scheidet" geworden?

Bevor mir jetzt wieder eine Furie böse Absichten unterstellt:

Das ist ganz ausdrücklich kein Aufruf zum Mord!

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S
sisteronthefly
28.03.22 um 11:09
In Antwort auf mannausbw

Was ist aus "in guten wie in bösen Tagen bis das der Tod euch scheidet" geworden?

Bevor mir jetzt wieder eine Furie böse Absichten unterstellt:

Das ist ganz ausdrücklich kein Aufruf zum Mord!

Hallo,

das ist leider auch nur eine Farce, ein Satz ohne Bedeutung für viele. 
Gute Tage wollen alle aber schlechte? 
Trennung oder Scheidung nehmen heutzutage immer mehr zu. 
Die Paare, die bis zum Lebensende zusammenbleiben kannst du suchen. 

LG Sis

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dickunddoof
30.03.22 um 13:10
In Antwort auf saskia81007hh

Du hättest vielleicht meine Antworten komplett lesen sollen - dann hättest Du gelesen, dass ich von einigen Fällen weiß, wo das Trennungsjahr nicht eingehalten werden musste!!! Es ist eben nicht nur eine Meinung!
Im Gegensatz zu vielen anderen Aussagen, die der Beitragserstellerin schreiben, sie muss das Trennungsjahr unbedingt einhalten....

Ob Du jetzt weiter über dieses Thema streiten willst... wenn Du es brauchst....

Entschuldige mal...

Doch, auch deine Antworten sind nur eine Meinung. Und kein fundiertes Wissen.
Und die "vielen anderen Aussagen", die hier geschrieben hätten, die TE muss das Trennungsjahr einhalten, sehe ich hier nirgendwo.

Jeder einzelne hier hat darauf hingewiesen, dass der Grundsatz lautet: ein Trennungsjahr ist einzuhalten.
Und dass davon nur im Ausnahmefällen, beim Vorliegen einer unzumutbaren Härte, abgewichen werden kann.

Und wenn du angeblich so unglaublich viele Fälle kennst, wo das nicht der Fall war, dann schildere doch einfach mal ein paar davon. Oder teile entsprechende Aktenzeichen mit. Bloß irgendwas behaupten, ist immer ziemlich einfach.

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saskia81007hh
saskia81007hh
30.03.22 um 13:30
In Antwort auf dickunddoof

Entschuldige mal...

Doch, auch deine Antworten sind nur eine Meinung. Und kein fundiertes Wissen.
Und die "vielen anderen Aussagen", die hier geschrieben hätten, die TE muss das Trennungsjahr einhalten, sehe ich hier nirgendwo.

Jeder einzelne hier hat darauf hingewiesen, dass der Grundsatz lautet: ein Trennungsjahr ist einzuhalten.
Und dass davon nur im Ausnahmefällen, beim Vorliegen einer unzumutbaren Härte, abgewichen werden kann.

Und wenn du angeblich so unglaublich viele Fälle kennst, wo das nicht der Fall war, dann schildere doch einfach mal ein paar davon. Oder teile entsprechende Aktenzeichen mit. Bloß irgendwas behaupten, ist immer ziemlich einfach.

Ich habe der Beitragserstellerin geachrieben, dass sie sich mit einer Anwältin oder einem Anwalt in Verbindung setzen soll, damit diese oder dieser ihr erklärt, ob sie das Trennungsjahr einhalten muss!
Es gibt genügend Fälle, wo das Trennungsjahr aufgrund eines guten Anwaltes nicht eingehalten werden musste! Ich bin keinem hier verpflichtet, das mit irgendwelchen Aktenzeichen belegen zu müssen!

Meinetwegen soll die Beitragserstellerin den Usern glauben, die ihr schreiben, sie muss das Trennungsjahr einhalten, weil das so festgelegt ist!

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