renzo_18913613Nachtrag:
Außerdem kommt es darauf an, wer genau Deine Vertragspartner sind.
Wenn im Vertragswerk zwischen Seitensprung-Portal und Dir keine Regelungen enthalten sind, denenzufolge auch andere Profileinsteller/innen Vertragspartner/innen von Dir sind, besteht zwischen Dir und anderen Profileinsteller/inne/n keinerlei Vertrag.
In diesem Fall kannst Du folglich gegenüber anderen Profileinsteller/inne/n, etwa gegenüber dem Mann Deiner besten Freundin, auch keinen Vertrag brechen, und folglich können in diesem Fall andere Profileinsteller/inne/n, etwa der Mann Deiner besten Freundin, auch keinen Schadenersatz von Dir fordern.
Wenn bei den bestehenden Verträgen nur das Seitensprung-Portal und Du Vertragspartner sind, kann allenfalls das Seitensprung-Portal wegen Vertragsbruch in Form von Verstoss gegen die AGB Schadenersatz von Dir fordern. Dazu muss dem Portal aber ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.
Der Mann Deiner besten Freundin kann das in diesem Fall nicht.
Der kann sich auch nur an seine Vertragspartner halten, d.h. an das Seitensprung-Portal.
Ich vermute mal, die Verträge, die solche Seitensprung-Portale abschliessen, sind so beschaffen, dass es sehr schwer ist, Schadenersatz von ihnen zu fordern, sodass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dem Seitensprung-Portal kein nachweisbarer Schaden entsteht, dessentwegen das Seitensprung-Portal sich an Dich halten könnte.