Hi
Also alles was dir schon vor der Ehe gehört hat bleibt deines - also z.b. Eigenkapital.
Sie kann aber einen Zugewinnsausgleich fordern, das heißt alles was danach an Einnahmen kam (außer Erbe und Schenkungen) wird durch 2 geteilt.
Bei dem Haus würde grob gesagt gelten
aktueller Ist-Wert
abzüglich des von dir eingebrachten Kapitals was vor der Ehe bereits existierte
abzüglich laufender Kredite
geteilt durch 2
Genaue Aufschlüsselung kann dir ein Anwalt erläutern, wenn du viel in Eigenleistung erbracht hast und z.b. dafür Urlaub genommen hast müsste das auch anrechenbar sein.
Von dem Ergebnis musst du ihr die Hälfte zahlen.
Da das Kind noch sehr klein ist und das Kind bei ihr bleiben sollte, musst du ihr Unterhalt zahlen - ich glaube laut aktueller Rechtssprechung max. bis zum Schuleintritt - weiß aber nicht genau.
Wer ist denn im Grundbuch eingetragen? Der entscheidet was mit dem Haus passiert. Allerdings bringt ein jetziger Verkauf etc. nichts - da die gesamte Zeit der Ehe gilt inkl. Trennungsjahr. Das bringt gar nichts. Bei einer Schenkung würdest du sogar drauflegen und die Finanzierung kippt da du garantiert ein Hypothekendarlehen hast.
Du kannst sie vermutlich erst nach der Scheidung rausschmeißen - wegen dem Kleinkind - außer es besteht ein Härtefall.
Aber wie gesagt - geh zu einem guten Scheidungsanwalt - den hast du wohl nötig.