Nein,du hast...
dann leider keinen Anspruch mehr auf Hartz4.
Es wird ausgerechnet wie hoch euer Grundbedarf ist und dann wird geschaut ob dein freund dies alleine bestreiten kann.
Falls nicht gibts ergänzend Hartz4,ansonsten nicht.
Es ist dann eine sog. eheähnliche Gemeinschaft in der der eine für den anderen sorgen muss.
Hab das gleiche Problem,deshalb können wir auch nicht zusammenziehen
LG Tala