Hallo,
vielleicht hat jemand von Euch den gleichen, oder einen aehnlichen Fall gehabt.
Ich lebe seit Februar von meiner Frau getrennt, wir haben 2 Kinder, welche bei meiner Frau leben.
Das Kindergeld wurde bis November von der Familienkasse auf mein Konto ueberwiesen. Ich habe das Kindergeld immer direkt mit dem Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt an meine Frau ueberwiesen.
Da ich nun im Ausland arbeite und keinen Deutschen Arbeitgeber mehr habe, habe ich im November die Familienkasse in meinem Heimatort angerufen und angegeben, dass ich seit November von meiner Frau getrennt lebe. Darauf hin hat meine Frau einen Antrag auf Kindergeld gestellt in der Stadt wo sie jetzt lebt. Sie hat darin offensichtlich angegeben, dass wir seit Februar getrennt leben.
Nun habe ich von der Familienkasse meines Heimatortes einen Brief bekommen, worin gefordert wird, dass ich das Kindergeld von Februar bis November zurueckzahlen muss.
Muss ich das Kindergeld jetzt zurueckzahlen obwohl ich das bereits an meine Frau bezahlt habe?
Waere Euch fuer jeden Tipp dankbar.
Gunter